geschützte Landschaftsbestandteile
Teile der Natur können zu deren Schutz aber auch zur Pflege des Orts- und Landschaftsbildes als geschützte Landschaftsbestandteile ausgewiesen werden. Der Schutzzweck wird in der jeweiligen Satzung angegeben. Für einige Bereiche im Stadtgebiet wurden entsprechende Satzungen erlassen. Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt keine Beratung im Fachbereich Bauordnung oder Stadtplanung.