Bild Auszug DTK25 und Geltungsbereich

geschützte Landschaftsbestandteile

Teile der Natur können zu deren Schutz aber auch zur Pflege des Orts- und Landschaftsbildes als geschützte Landschaftsbestandteile ausgewiesen werden. Der Schutzzweck wird in der jeweiligen Satzung angegeben. Für einige Bereiche im Stadtgebiet wurden entsprechende Satzungen erlassen. Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt keine Beratung im Fachbereich Bauordnung oder Stadtplanung.

  • Geschützter Landschaftsbestandteil stillgelegte Bahntrasse Gifhorn - Müden

    Ortschaft Wilsche, Ortschaft Gamsen

  • Geschützter Landschaftsbestandteil ehemalige Bodenentnahmestelle Wilsche

    Ortschaft Wilsche

  • Geschützter Landschaftsbestandteil Große Weide

    Ortschaft Winkel

Zeige 1 bis 3 von 3

Die Stadt Gifhorn verwendet Cookies, um das Internetangebot bestmöglich an die Bedürfnisse der Besucher anpassen zu können. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in der Datenschutzerklärung.