Radverkehr in und um die Fußgängerzone

Für das Radfahren in um die Fußgängerzone gelten einige Regeln, damit alle sicher unterwegs sein können. 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 13.12.2021 abschließend über eine Regelung für den Radverkehr in der Fußgängerzone beschlossen. Zukünftig wird die Fußgängerzone täglich bis 12:00 Uhr und ab 17:00 Uhr mit Ausnahme von Veranstaltungen und Wochenmarktzeiten für den Radverkehr geöffnet sein. Die Verwaltung hat zudem den Auftrag erhalten, bei der langfristig vorgesehenen Umgestaltung der Fußgängerzone so zu planen, dass der Radverkehr ganztägig freigegeben werden kann.


Auch zukünftig gelten verschiedene Regeln, damit während der Freigabezeiten für den Radverkehr die Fahr-Geh-Meinschaft in der Fußgängerzone funktioniert:


In folgendem Video für den sechsmonatige Verkehrsversuch erklärt Radverkehrsbeauftragter Oliver Bley, wie's funktioniert:

RAdfahren im Cardenap

Während des Verkehrsversuches wurde auch der Cardenap probeweise für Radverkehr entgegen der Einbahnstraße freigegeben. Diese Regelung hat sich bewährt und gilt seither dauerhaft. Sie können somit auch direkt von der Lüneburger Straße über den Cardenap zum Marktplatz fahren. Dabei sind folgende Regeln zu beachten.

  • Für den KFZ-Verkehr gilt wie bisher max. Tempo 30, denn Torstraße und Cardenap sind eine Tempo 30 -Zone.
  • Radfahrende können nicht überholt werden - der Sicherheitsabstand von min. 1.50 m wäre dann nicht eingehalten.
  • Das Radfahren entgegen der Einbahnstraße ist erlaubt.



Verkehrsberuhigter Bereich am Schillerplatz

Zwischen Steinweg, Bodemannstraße und Schillerplatz gibt es schon lange einen "Verkehrsberuhigten Bereich" - auch Spielstraße gennannt. Hier gilt daher:

  • Alle Verkehrsteilnehmenden sind gleichbereechtigt und müssen auf einander achten - egel ob zu Fuß, mit dem Rad oder dem Auto.
  • Es gilt Schrittgeschwindigkeit.
  • Radfahren ist überall und auch entgegen der Einbahnstraße erlaubt.


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