KOMMUNALWAHLEN (Kreisrat, Stadtrat, Ortsräte, Hauptverwaltungsbeamte)
Wahlberechtigt sind alle Einwohner von Gifhorn, die mindestens 16 Jahre alt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder EU-Bürger sind und seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben.
Landtagswahl
Wahlberechtigt sind alle Bürger, die mindestens 18 Jahre alt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und seit drei Monaten ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben.
Bundestagswahl
Wahlberechtigt sind alle Bürger, die mindestens 18 Jahre alt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und seit drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland ihren Wohnsitz haben.
Europawahl
Wahlberechtigt sind alle Bürger, die mindestens 18 Jahre alt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder Eu-Bürger sind und seit drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder einem EU-Mitgliedstaat ihren Wohnsitz haben.
Bei allen Wahlarten darf darüber hinaus kein Ausschluss vom Wahlrecht liegen.