KOMMUNALWAHLEN (Kreisrat, Stadtrat, Ortsräte, Hauptverwaltungsbeamte)
Wahlberechtigt sind alle Einwohner*innen von Gifhorn, die mindestens 16 Jahre alt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder EU-Bürger*innen sind und seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben.
Landtagswahl
Wahlberechtigt sind alle Bürger*innen, die mindestens 18 Jahre alt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und seit drei Monaten ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben.
Bundestagswahl
Wahlberechtigt sind alle Bürger*innen, die mindestens 18 Jahre alt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und seit drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland ihren Wohnsitz haben.
Europawahl
Wahlberechtigt sind alle Bürger*innen, die mindestens 18 Jahre alt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder EU-Bürger*innen sind und seit drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder einem EU-Mitgliedstaat ihren Wohnsitz haben.
Bei allen Wahlarten darf darüber hinaus kein Ausschluss vom Wahlrecht liegen.