Wahlberechtigung - Wer darf wählen?

Welche Voraussetzungen müssen eigentlich erfüllt sein, damit jemand wählen darf? Die Antwort darauf ist differenziert, denn es gibt Wahlen, bei denen man bereits ab 16 Jahren wählen darf. Auch muss man nicht in jedem Fall die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Wir erklären im Folgenden, was bei welcher Wahlart zutrifft. 

KOMMUNALWAHLEN (Kreisrat, Stadtrat, Ortsräte, Hauptverwaltungsbeamte)

Wahlberechtigt sind alle Einwohner*innen von Gifhorn, die mindestens 16 Jahre alt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder EU-Bürger*innen sind und seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben. 

Landtagswahl

Wahlberechtigt sind alle Bürger*innen, die mindestens 18 Jahre alt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und seit drei Monaten ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben. 

Bundestagswahl

Wahlberechtigt sind alle Bürger*innen, die mindestens 18 Jahre alt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und seit drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland ihren Wohnsitz haben.  

Europawahl

Wahlberechtigt sind alle Bürger*innen, die mindestens 16 Jahre alt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder EU-Bürger*innen sind und seit drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder einem EU-Mitgliedstaat ihren Wohnsitz haben.

Bei allen Wahlarten darf darüber hinaus kein Ausschluss vom Wahlrecht liegen.


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