Kindertagespflege

Kindertagespflege in der Stadt Gifhorn


Sie suchen für Ihr Kind einen Betreuungsplatz in einem kleinen, fast familiären Rahmen in einer häuslichen Umgebung? Dann wäre die Kindertagespflege ein passendes Angebot.

"Kindertagespflege" bezeichnet die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern bei einer Kindertagespflegeperson. Der Landkreis Gifhorn bezuschusst diese Betreuungsform. Sie wird nach § 22 Abs. 1 S. 2 SGB VIII von einer geeigneten Tagespflegeperson im eigenen Haushalt (Tagesmutter, Tagesvater), im Haushalt der Familie (Kinderbetreuer*in) oder in angemieteten Räumen geleistet. In der Regel betreut eine Tagesmutter oder ein Tagesvater bis zu fünf Kinder.

Die Tagesmutter oder der Tagesvater gibt Ihrem Kind als verlässliche Bezugsperson Sicherheit und Orientierung. Sie/Er kann individuell auf die Bedürfnisse Ihres Kindes und Ihre Wünsche eingehen. auch die Betreuungszeiten können sehr flexibel sein. Sie richten sich nach Ihrem Bedarf und dem Angebot der Tagespflegeperson.

Wenn diese qualifizierte Betreuungsform für Sie interessant ist, wenden Sie sich gern an das Familienbüro. Wir beraten Sie persönlich und versuchen, eine passende Betreuung für Ihr Kind zu finden.

Sollten Sie Interesse an einer Tätigkeit als Tagesmutter/Tagesvater haben, erhalten Sie im Familienbüro Informationen über die Voraussetzungen, Bedingungen, Inhalte und Kosten einer Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson.


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