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Zuschüsse für Fahrten und Lager/Bildungsmaßnahmen/Gruppenmaterial

Zuschüsse und Förderung nach §§ 11 und 12 SGB VIII

Vereine und Verbände, die Freizeiten (sogenannte Fahrten und Lager) für junge Menschen veranstalten, erhalten dafür von der Stadt Gifhorn, im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, Zuschüsse.

Durch die Förderung sollen Maßnahmen von Jugendgruppen und Jugendorganisationen finanziell unterstützt werden, damit diese außerhalb von Schule und Beruf Freizeitangebote in Anspruch nehmen können, welches den Interessen und Bedürfnissen entspricht.

Bedingungen für Zuschüsse:

  • Es muss eine Vereinbarung zur Sicherstellung des Tätigkeitsausschlusses einschlägig vorbestrafter Personen mit dem Landkreis Gifhorn geschlossen sein. Wenden Sie sich hierzu bitte an den Kreisjugendpfleger Bernhard Schuhose (Kreishaus II; Schlossplatz 1; 38518 Gifhorn, erreichbar unter Telefon: 05371 82-805)
  • Die Fahrt muss mindestens drei Tage dauern
  • Es müssen mindestens zehn zuschussberechtigte TeilnehmerInnen mitgefahren sein
  • Die Leitung der Fahrt muss mindestens über eine gültige JULEICA (Jugendleiterin-Card) verfügen oder Berufspädagoge/-pädagogin sein

Weitere Fragen beantwortet die Jugendförderung gerne und unterstützt Sie auch bei der Antragstellung.
Ansprechpartnerin ist Frau Katharina Zoch,  erreichbar unter 05371 88-172  oder per E-mail:

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