Lärmaktionsplanung
Die Stadt Gifhorn ist nach EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet, aufbauend auf der vorliegenden Lärmkartierung des Landes Niedersachsen einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Die Lärmkartierung wurde für Hauptverkehrsstraßen, d.h. Autobahnen, Bundes- und Landessstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr (ca. 8.200 Kfz/24 h) durchgeführt. Dies betrifft in Gifhorn die Hauptverkehrsstraßen B 4 und B 188 im gesamten Bereich der Stadt Gifhorn.
Der Lärmaktionsplan wurde 2018 erarbeitet. In diesem Rahmen fand vom 24.09. bis 26.10.2018 eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange statt. Die Rückmeldungen und Stellungnahmen wurden aufgenommen. Der Lärmaktionsplan ist durch Beschluss des Rates der Stadt am 10.12.2018 in Kraft getreten.
Passiver Lärmschutz: Fördermöglichkeiten für Betroffene
Mit passiven Lärmschutzmaßnahmen sind bauliche Verbesserungen an lärmbetroffenen Gebäuden gemeint. Dazu zählen z.B. Lärmschutzfenster, Lüfter, Dämmung von Rollladenkästen oder Wänden.
Die Maßnahmen zum passiven Schallschutz haben den zusätzlichen Effekt, dass sie in der Regel auch zu einer Verbesserung der Wärmedämmung der Gebäude führen. Um mehr Lärmschutz an und in Gebäuden zu erreichen, können Betroffene daher auch Förderprogramme zur Steigerung der Energieeffizienz nutzen. Für Eigentümer privater Wohngebäude, Unternehmen oder Freiberufler gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten, u.a. bei der KfW oder speziell für Niedersachsen bei der NBank.
Integrierte Ländliche Entwicklung
Die Förderregion Südkreis Gifhorn umfasst mit Gamsen, Kästorf, Neubokel, Wilsche und Winkel auch die fünf Ortschaften
der Stadt Gifhorn. Gemeinsam mit den Samtgemeinden
Boldecker Land, Isenbüttel und Papenteich sowie der Gemeinde Sassenburg
wurde mit dem integrierten ländlichen Entwicklungskonzept (ILEK) ein
strategisches Handlungskonzept für die verbesserte
ländliche Entwicklung erarbeite. Das ILEK bildet die Grundlage, damit in
den nächsten Jahren Projekte mit Fördermitteln der EU und des Landes
Niedersachsens unterstützt werden können.
Für die ILE-Region
Südkreis Gifhorn wurde eine Geschäfsstelle beim Landkreis Gifhorn
eingerichtet. Das Planungsbüro KoRiS aus Hannover wurde außerdem mit dem
Regionalmanagement beauftragt und steht u.a. für die Beratung bei
Projektentwicklung und Antragstellung zur Verfügung.
Das erarbeitete ILEK sowie weitere Informationen zu Ansprechpartnern und zur Antragsstellung finden Sie hier.
Bedarfsgerechte Wohnraumplanung
Die Stadt Gifhorn hat aufgrund einer wirtschaftlich günstigen Situation, ihrer guten Infrastruktur und eines hohen Wohn- und Freizeitwertes eine große Anziehungskraft. Dies ist mit Herausforderungen bei der Schaffung von Wohnraum verbunden. Die mittelfristige Stadtentwicklung muss daher für ein bedarfsgerechtes Angebot unterschiedlicher Wohnformen sorgen.
Daher wurde das Institut GEWOS (Hamburg) beauftragt, ein Wohnraumversorgungskonzept für die Stadt Gifhorn zu entwickeln. Das Konzept wurde im Juli 2015 fertig gestellt. Es enthält Daten und Analysen zur Bevölkerungsentwicklung, zur steigenden Zahl der Haushalte und zum daraus resultierenden Neubaubedarf. In unterschiedlichen Szenarien wird aufgezeigt, wie sich die Nachfrage entwickelt und welche Anforderungen hieraus entstehen.
Stärkung des lokalen Einzelhandels
Für die Wohnqualität einer Stadt wie Gifhorn sind neben einer attraktiven Innenstadt auch eine gut funktionierende Nahversorgung und weitere Einkaufsmöglichkeiten wichtig. Außerdem leistet der Einzelhandel in einem Mittelzentrum auch zur Versorgung der Bevölkerung in benachbarter Gemeinden einen großen Beitrag. Diese Qualitäten sollen erhalten und weiter entwickelt werden.
Vor diesem Hintergrund hat die CIMA GmbH im Auftrag der Stadt Gifhorn ein Einzelhandelskonzept ausgearbeitet. Der Rat der Stadt hat im Oktober 2010 beschlossen, dass dieses Konzept als Grundlage für die Stadtentwicklung und für die Bauleitplanung zu verwenden ist.
Steuerung von Standorten für Vergnügungsstätten
Der Rat der Stadt Gifhorn hat am 30.09.2013 das Vergnügungsstättenkonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch beschlossen.
Es dient als fachliche Grundlage für eine planungs- und bauordnungsrechtliche Steuerung von Vergnügungsstätten im Stadtgebiet und gibt Empfehlungen, wo Einrichtungen wie z. B. Spielhallen, Wettbüros oder Tanzlokale angesiedelt werden könnten und wo nicht.
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