Besondere Archivalien des Stadtarchivs Gifhorn und ihre Bedeutung
Die älteste Original-Akte im Stadtarchiv Gifhorn ist das Gifhorner Ratsbuch 1 von 1413 bis 1545. Es enthält Eintragungen zu Kauf- und Verkaufsverträgen, Geldverleihungen, Ehestiftungen, Erbschaftsauseinandersetzungen, Schlichtung eines Nachlassstreites sowie Ausweisungen für Feld- und Wiesenstücke an Gifhorner Bürger. Eine Besonderheit ist eine später eingetragene zeitgeschichtliche Notiz über die Folgen der Hildesheimer Stiftsfehde von 1519, darin heißt es übersetzt:
„Im Jahre des Herrn 1519 ist geschehen die Schlacht vor Soltau zwischen den braunschweigischen Herren (Herzögen), wurde Gifhorn und andere Flecken und Dörfer abgebrannt, wie berichtet worden. Das ist geschehen am Tage nach den Aposteln Peter und Paul und sind gefangen zwei braunschweigische Fürsten, es sind Erich (von Kalenberg) und Wilhelm (von Wolfenbüttel) und viele hundert Edelleute.“
Das gesamte Ratsbuch finden Sie unten stehend zum downlaod.
Quellen:
Roshop, U.: Das Gifhorner Ratsbuch I. Gifhorn 1985, S. 8-10.
Stadtarchiv Gifhorn, Bestand A-44/1
Im Jahr 1544 erlässt Herzog Franz zu Braunschweig und Lüneburg eine sog. „Reformatio und Ordnung“. Heute würde man vermutlich Gemeinde- und Gewerbeordung dazu sagen.
Zuerst werden die Beweggründe für die „Reformatio und Ordnung“ genannt. Der Herzog ordnet an, dass die beiden Bürgermeister nicht miteinander verwandt sein dürfen. Es folgt die Absetzung des Bürgermeisters Havekost und die Ernennung der Bürgermeister Gerken und Staken. Danach wurden Regelungen und Bestimmungen erlassen, unter anderem zu: Holznutzung, Festsetzung der Toröffnung und -schließung, Nachtwächter, Umgang mit Licht und offenem Feuer und zur Straßenreinigung. Den einzelnen Gewerben wie Fischer, Schlachter, Bäcker, Gastwirten werden genaue Auflagen über Verkauf und Verdienstspannen ihrer Erzeugnisse gemacht.
Quelle: Brüggemann, Fritz: Gifhorn – Die Geschichte einer Stadt, Gifhorn 1962, Hrsg.: Stadt Gifhorn, S. 163-172.
Stadtarchiv Gifhorn, Bestand A-5
Der Erbschatz war die städtische Steuer, die der Rat des Städtleins von der Bürgerschaft (den "Bürgern und Häuslingen") einsammelte. Die städtische Steuer besteuerte Objekte wie z. B.: Haus mit Hofraum, Hausgarten und Hofwiese / Hofacker, in der Feldmark liegende Güter wie Äcker, Wiesen und Feldgärten oder die Berufstätigkeit, die in den Registern „Nahrung“ genannt wird. Das Erbschatz wurde 1666 angelegt und bis 1793 fortgeführt. Das Erbschatzbuch war in einem sehr schlechten Erhaltungszustand und wurde 1994 restauriert. Zusätzlich wurde noch eine Reproduktion zu Benutzung angefertigt.
Quellen:
Beulshausen, Jürgen: Die Bürgerhäuser in Gifhorn 1628-1953. Darstellung in 233 Geschichtstafeln. Gifhorn 2002, S.18-19.
Stadtarchiv Gifhorn, Bestand A-44/9
Die älteste bekannte Gifhorner Schützenordnung „Ordnung Bey dem Scheibenschießen Ao1661“ wurde vom Bürgermeister und Rat der Stadt Gifhorn am 01.06.1661 erlassen.
Diese Ordnung mit dem Titel „Articell und Ordnung darnach sich die Bürgerschaft zu Gifhorn bei fürhabenden Scheibenschießen richten soll“ umfasst 20 Artikel.
Diese regelten:
Die Schützenordnung war 43 Jahre gültig von 1661 bis 1704. Eine kleine Änderung erfuhr sie 1701. Danach erhielt der beste Schütze ein "Salär" (Lohn) von 12 Reichstalern.
Quellen:
Weinhold, Günter: Eintracht und Bürgersinn – Die Geschichte des Gifhorner Schützenwesens, Gifhorn 1989, Hrsg: Stadt Gifhorn.
Stadtarchiv Gifhorn Bestand A-41.