Fachbereich 65

Tiefbau

Der Fachbereich Tiefbau besteht aus den Fachteams „Tiefbau/Beiträge“ und „Bauhof/Grünflächen“. Das Fachteam „Tiefbau/Beiträge“ ist zuständig für den Straßenbau sowie die Straßenunterhaltung, für den Wasserbau und die Mitwirkung bei der Verkehrs-, Bauleit- und Grünflächenplanung. Das Fachteam „Bauhof/Grünflächen“ ist für die Unterhaltung der städtischen Grünanlagen, das Straßenbegleitgrün und die Forstflächen verantwortlich. Darüber hinaus werden die Straßenschilder, die Wege- und Hinweisschilder sowie weiteres öffentliches Inventar, wie z. B. Spielplätze unterhalten.

Fachteams und Aufgaben

Fachteam Bauhof/Grünflächen

- Grünflächenpflege

Wir kontrollieren Zustand, Sicherheit und Nutzungsfähig der Grünflächen und deren Ausstattungen, insbesondere auch der 60 Spielplätze. Der überwiegende Teil der Arbeiten wird mit eigenem Personal ausgeführt.

Vorhandene Einfriedungen reparieren, die Wildkrautbeseitigung auf befestigten Wegen, die Pflege der Wanderwege einschließlich der vorhandenen Schautafeln, Bänke und Wegesteine sowie die Mitarbeit bei Veranstaltungen wie dem Altstadtfest, Schützenfest und Gifhorn-Tag sind ein fester Bestandteil der durchzuführenden Arbeiten. In den Herbst- und Wintermonaten werden Wirtschaftswege freigeschnitten, Gehölznachpflanzungen durchgeführt sowie Pflegemaßnahmen an Gehölzen und Bäumen vorgenommen.

- Baumpflege

Ein weiteres Aufgabengebiet ist die Betreuung der rund 5000 Bäume an Straßen und in Grünanlagen. Die Bäume werden kontrolliert und in einem Baumkataster geführt, erforderliche Schnitt- und Sicherungsmaßnahmen sowie ggf. Fällungen durchgeführt.

KONTAKT

Tel.: 05371 88-232
E-Mail: tiefbau@stadt-gifhorn.de

BESUCHERADRESSE

Marktplatz 1
38518 Gifhorn 

Spielplätze

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Brücken

Ein wichtiger Teil unseres städtischen Verkehrssystems sind Straßen-, Fußgänger- und Radfahrbrücken. Durch den Zusammenfluss von Aller und Ise verfügen wir über 43 Brücken im Stadtgebiet.

Der Fachbereich ist für den Unterhalt, die Planung und den Bau neuer beziehungsweise Ersatzbauwerke verantwortlich. Wir veranlassen zudem Instandsetzungsarbeiten, Erneuerungen und Brückenprüfungen.

 

Straßenbeleuchtung/Lichtsignalanlagen

Die Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet mit den umliegenden Ortschaften umfasst zurzeit 5.093 Leuchtpunkte. Planungs-, Neubau und Unterhaltungsarbeiten werden im Fachbereich vorbereitet und bei den verschiedenen Fachfirmen in Auftrag gegeben. Auch die Weihnachtsbeleuchtung wird in Teilen ebenfalls vom Fachbereich Tiefbau organisiert.

Die Signalanlagen im Stadtgebiet mit den umliegenden Ortschaften umfassen derzeit 43 Punkte. An der Planung neuer Anlagen sind beteiligt; Neubau und Unterhaltungsarbeiten werden  vorbereitet und bei den verschiedenen Fachfirmen in Auftrag gegeben. 

Alle Unfall- und Vandalismusschäden werden mit den zuständigen Strafverfolgungsbehörden bearbeitet.

Friedhofsverwaltung

Die Stadt Gifhorn betreibt drei Friedhöfe in den Ortsteilen Kästorf, Neubokel und Wilsche.

Auf allen drei Friedhöfen werden unterschiedliche Grabarten für Urnen- und Erdbestattungen angeboten. Auf dem Friedhof Neubokel sind zusätzlich Bestattungen unter Waldbäumen möglich. Hier geht es zur Friedhofssatzung der Stadt. Weitere Informationen zu Gebühren gibt es hier.

Parkscheinautomaten

Parken in Gifhorn ist großzügig geregelt. An den Wochenende sind die meisten Parkplätze gebührenfrei. Rund um die Fußgängerzone gibt es viele Parkscheinautomaten, die meisten können per Handy-App genutzt werden. Hier geht es zum Verzeichnis

Bushaltestellen

Ein engmaschiges Bushaltestellennetz macht ÖPNV in Gifhorn einfach.

Radwege

Ein umfangreiches Radverkehrskonzept wird Stück für Stück umgesetzt.

Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge

Die Stadt Gifhorn erhebt Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften der §§ 127 ff. Baugesetzbuch in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Gifhorn.

Erschließungsbeiträge werden für die erstmalige, endgültige Herstellung einer Erschließungsanlage in Höhe von 90 % erhoben. Die tatsächlich entstandenen Kosten werden auf die erschlossenen Grundstücke verteilt. Der Erschließungsbeitrag wird durch Bescheid festgesetzt. Die aktuelle 1. Änderungsatzung  steht hier

 

Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach dem Nds. Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Gifhorn wurde durch Ratsbeschluss vom 16.04.2020 mit Wirkung vom 30.04.2020 aufgehoben.

Winterdienst beim ASG

Der Winterdienst ist Aufgabe des Abwasser- und Straßenreinigungsbetrieb Stadt Gifhorn (ASG)

Die Grundlage für den Winterdienst ist die Straßenreinigungsverordnung der Stadt Gifhorn. Danach ist der ASG für den Winterdienst auf Gifhorns Straßen verantwortlich, soweit dieser nicht gem. Satzung auf die Anlieger übertragen wurde. In den Ortsteilen Gamsen, Kästorf, Neubokel, Wilsche und Winkel erfolgte die Übertragung auf die Anlieger. Es bestehen allerdings Ausnahmen in Gamsen, Kästorf für die Straßen Bruno-Kuhn-Straße, Campus, Hamburger Straße und Hauptstraße.

Bezüglich der Straßen besteht eine Räum- und Streupflicht zur Sicherung der Fahrzeuge am Tage an verkehrswichtigen und gefährlichen Straßenstellen. Maßstab sind hier Kraftfahrzeuge mit den winterlichen Verhältnissen angepasster Bereifung.

Informationen über weitere Maßstäbe aus der geltenden Rechtssprechung finden Sie hier.

Der ASG teilt die Straßen, für die er Winterdienst leistet, in 3 Prioritäten ein. Die Einteilung erfolgt nach den Gesichtspunkten der Verkehrssicherung und wird mit dem Fachbereich 32 – Ordnung – der Stadt Gifhorn, der Polizeiinspektion Gifhorn sowie der Verkehrsgesellschaft Landkreis Gifhorn (VLG) abgestimmt.

Weitere Informationen gibt es: hier.

Kontakt:

Fachbereich Tiefbau

Fachbereichsleitung:

A. Behrens

Stadt Gifhorn
Marktplatz 1
38518 Gifhorn
Vorzimmer Tel.: 05371 88 232
E-Mail: 

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