Kinderbetreuung

Finden Sie die beste Betreuung für Ihr Kind

Jedes Kind verdient einen guten Start ins Leben – wir begleiten Sie dabei! In der Stadt Gifhorn erwartet Sie ein vielfältiges und qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot: 29 Regel-Kitas und zwei sonderpädagogische Kindertagesstätten unterschiedlicher Träger stehen zur Auswahl. Zusätzlich bieten verschiedenste Kindertagespflegen eine flexible und familiäre Betreuung für die Kleinsten.

Kindertagesstätten i…

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Kindertagespflege

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FAQ: Kita-Anmeldung - So geht's!

Um Ihr Kind in einer Gifhorner Kindertagesstätte anzumelden, steht Ihnen im Serviceportal der Stadt Gifhorn ein Online-Formular zur Verfügung, in dem Sie neben Angaben zu Ihnen und Ihrem Kind unter anderem Ihre gewünschte Einrichtung sowie Ihre gewünschten Betreuungszeiten angeben können. 

Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres können eine Krippengruppe (U3) oder altersübergreifende Gruppe (aü Gruppe) besuchen. Die Kindergartengruppe (Ü3) besucht Ihr Kind ab dem 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt.

Hier finden Sie wichtige Informationen zur Kita-Anmeldung:

 

 

Betreuungszeiten
Wie lang sind die Betreuungszeiten in Halbtags-, Dreivierteltags- und Ganztagsgruppen?
  • Vormittags- oder Nachmittagsgruppen: 08:00 – 12:00 ODER 12:30 – 16:30 Uhr
  • Dreivierteltagsgruppen: 08:00 – 14:00 Uhr
  • Ganztagsgruppen: 08:00 – 16:00 Uhr
Ich benötige eine Betreuungszeiten vor 8 oder nach 16 Uhr. Was kann ich tun?

Sie können einen Sonderdienst beantragen. Einen Anspruch auf eine zusätzliche Betreuungszeit gibt es allerdings nicht. Den Bedarf können Sie entweder im Bemerkungsfeld beim Online-Antrag angegeben oder – sofern Ihr Kind schon eine Kita besucht – bei der Leitung beantragen.

Ich benötige eine andere Betreuungszeit für mein Kind. Was kann ich tun?

Bitte suchen Sie zunächst das Gespräch mit Ihrer Kita-Leitung, inwiefern eine Änderung der Betreuungszeit möglich ist. Bei einem höheren Betreuungsbedarf reichen Sie das Formular zur Erwerbstätigkeit ein. 

Was bedeuten die Abkürzungen in den Betreuungszeiten?
  • HT – halbtags
  • GT – ganztags
  • DV – dreivierteltags
  • VM –vormittags
  • NM – nachmittags
  • U3 – unter drei Jahren
  • Ü3 – über drei Jahren
Kann ich mein Kind tageweise auch früher aus der Ganztagsbetreuung der Krippe abholen?

Ja, Sie können Ihr Kind früher abholen. Bitte haben SIe Verständnis, dass in diesem Fall dennoch der volle Betrag für 8 Stunden Betreuung bezahlt werden muss

Kann ich mein Kind tageweise im Hort abmelden?

Eine Abmeldung für einzelne Tage kann grundsätzlich erfolgen und ist über die Kita-Leitung zu beantragen. Es ist jedoch der volle Monatsbeitrag zu zahlen.

 
Antragsverfahren
Ich brauche einen Kita-Platz. Wie stelle ich einen Antrag?

Den Antrag zur Anmeldung eines Kita-Platzes finden Sie im Serviceportal der Stadt Gifhorn unter www.service.stadt-gifhorn.de.

Wann kann ich einen Antrag stellen?

Ein Kita-Jahr geht immer vom 01.08. bis zum 31.07. des kommenden Jahres. Die Anträge auf einen Betreuungsplatz sind immer bis zum 31.01. eines jeden Jahres für das kommende Kita-Jahr einzureichen (also Anmeldung bis 31.01.2027 für den Kita-Start 01.08.2027). Vorzeitige Anträge werden nicht vorrangig berücksichtigt. Sofern es im Verlauf des Jahres freie Plätze gibt, haben Sie auch unterjährig die Möglichkeit zur Anmeldung. Setzen Sie sich hierfür mit uns in Verbindung

Muss ich einen neuen Antrag stellen, wenn mein Kind von der Krippe in den Kindergarten wechselt?

Ja, für den Wechsel von der Krippe in den Kindergarten ist ein neuer Antrag zu stellen.

Muss ich einen neuen Antrag stellen, wenn mein Kind vom Kindergarten in den Hort wechseln möchte?

Ja, für den Wechsel vom Kindergarten in den Hort ist ein neuer Antrag zu stellen.

Wie geht es nach meinem Antrag weiter?

Nach der Auswertung des Antragszeitraums für das bevorstehende Kita-Jahr wird in der Regel am 15.04. eines jeden Jahres ein Platzangebot der Stadt Gifhorn an die sorgeberechtigten Personen unterbreitet. Innerhalb von zwei Wochen ist das Platzangebot von den sorgeberechtigten Personen anzunehmen. Ist kein Angebot möglich, erhalten die Sorgeberechtigten regelmäßig Informationen.

Wer vergibt die Plätze?

Über die letztendliche Platzvergabe entscheidet die jeweilige Einrichtungsleitung anhand der geltenden Aufnahmerichtlinien. Diese finden Sie in der Satzung über die Aufnahme und Betreuung in Kindertagesstätten.

Mein Kind wird vom Schulbesuch zurückgestellt. Kann es dieselbe Kindertagesstätte weiter besuchen? Muss ich einen neuen Antrag stellen?

Ihr Kind kann weiterhin die Kita besuchen. Sie müssen keinen neuen Antrag stellen.

Mein Kind ist ein Flexi-Kind (hat also zwischen dem 02.07 und dem 01.10. Geburtstag). Es soll aber noch ein Jahr länger in die Kita gehen. Was muss ich beachten?

Für den Verbleib in der Kita über ein online-Antrag notwendig. Außerdem muss die flexibele Einschulung auch in der entsprechenden Grundschule schriftlich beantragt werden.

Mein Kind wird bereits in einer Kita betreut. Ich möchte allerdings die Kita wechseln, was muss ich tun?

Für den Wechsel einer Kita muss ein neuer Online-Antrag eingereicht werden.

Ich arbeite in Gifhorn - wohne aber nicht in der Stadt Gifhorn. Kann ich einen Antrag stellen?

Gemäß der Satzung über die Aufnahme von Kindern sind Kitaplätze mit Kindern, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Gifhorn haben, zu belegen. Über Ausnahmen bei der Aufnahme gemeindefremder Kinder entscheidet die Stadt Gifhorn nach Abstimmung mit dem Träger der betroffenen Kindertagesstätte.

Ich möchte die Angaben in meinem Antrag nachträglich ändern. Was muss ich machen?

Änderungen können Sie per E-Mail an kita@stadt-gifhorn.de mitteilen.

Ich bin alleinerziehend und/oder habe das alleinige Sorgerecht für mein Kind. Muss ich beim Antrag etwas beachten?

Sofern Sie alleinerziehend sind und/oder das alleinige Sorgerecht besitzen, reichen Sie bitte hierfür innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung einen Nachweis ein. 

Nachweis der Erwerbstätigkeit

Für die Antragsstellung benötigen wir von Ihnen einen Nachweis Ihrer Erwerbstätigkeit.

Wo finde ich das Formular?

Das Formular finden Sie im Serviceportal der Stadt Gifhorn.

Mein Arbeitgeber hat ein eigenes Formular. Muss ich trotzdem Ihr Formular ausfüllen?

Ja, das Formular der Stadt Gifhorn mit den Unterschriften aller Personensorgeberechtigten muss zwingend mit abgegeben werden. Die Bescheinigung Ihres Arbeitgebers hängen Sie bitte als Anlage an.

Ich kann den Nachweis nicht innerhalb von 14 Tagen erbringen. Wird mein Antrag trotzdem bearbeitet?

Ja, allerdings benötigten wir schriftlich eine kurze Mitteilung mit der Bitte um Aufschub. Der Nachweis sollte trotzdem zeitnah erbracht werden, da sonst die Betreuungszeit gekürzt werden kann.

Es besteht zum Vater kein Kontakt/er ist verzogen. Muss er trotzdem das Formular ausfüllen und unterschreiben?

Solange der Vater personensorgeberechtigt ist, muss er das Formular auch ausfüllen und unterschreiben.

Ich möchte arbeiten, habe aber noch keine Stelle. Was muss ich angeben?

Sie können im Bemerkungsfeld des Antrages eintragen, dass Sie derzeit arbeitssuchend sind ind Ihre geplante Arebitszeit angeben.

Was gilt als Berufstätigkeit?

 Jede Arbeitsstelle, Selbständigkeit, berufliche Bildungsmaßnahme, Schul- und Hochschulbildung einschließlich einer Promotion oder die Teilnahme an Fördermaßnahme zur Eingliederung in Arbeit wird bei Nachweis als Berufstätigkeit anerkannt.

Wohnortwechsel
Ich wohne nicht in der Stadt Gifhorn, möchte aber dorthin ziehen. Kann ich schon einen Antrag auf einen Kita-Platz stellen?

Der alleinige Plan, umzuziehen ohne genauere Angaben zu einer Adresse reicht leider nicht für eine Vermittlung aus. Sofern Sie aus beruflichen Gründen nach Gifhorn ziehen, benötigen wir eine Bescheinigung des neuen Arbeitgebers.

Elternzeit
Ich bin gerade in Elternzeit. Wie wirkt sich das auf den Kita-Antrag aus?

Sollte die Elternzeit im laufenden Kita-Jahr beendet werden, so wird die Betreuungszeit nicht gekürzt. Endet die Elternzeit in einem der kommenden Kita-Jahre so wird die Betreuungszeit auf vier Stunden gekürzt. Sofern Sie ein Platzangebot erhalten und die Wunscheinrichtung keine Betreuungszeit von 4 Stunden anbieten, wird die Kita-Leitung die künftige Betreuungszeit mit Ihnen abstimmen.

Nachweis der Masernimpfung

Für die Betreuung in einer Kindertagesstätte wird bundesweit ein Nachweis zur Masernimpfung verlangt.

Wo reiche in den Nachweis ein, dass mein Kind gegen Masern geimpft ist bzw. die Beratung zur Impfung erfolgt ist?

Den Nachweis reichen Sie bis zum Kita-Start bei der Leitung der Kita ein, für die Sie eine Platzzusage erhalten haben.

Broschüre zur Kinderbetreuung

Alle Infos auf einen Blick

In unserer Broschüre "Kinderbetreuung" finden Sie einen Überblick über das vielfältige Betreuungsangebot in Gifhorn im Vergleich und haben die Möglichkeit, die vorgehaltenen angebotenen Betreuungsformen und -zeiten der einzelnen Kindertagesstätten einzusehen. Sie finden dort zudem auch Informationen zur Satzung sowie Betreuungskosten.

Kontakt

Fachteam Kindertagesstätten

Stadt Gifhorn
Marktplatz 1
38518 Gifhorn
Tel.: 05371 88-448
E-Mail: kita@stadt-gifhorn.de

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