Ich brauche einen Kita-Platz. Wie stelle ich einen Antrag?
Den Antrag zur Anmeldung eines Kita-Platzes finden Sie im Serviceportal der Stadt Gifhorn unter www.service.stadt-gifhorn.de.
Wann kann ich einen Antrag stellen?
Ein Kita-Jahr geht immer vom 01.08. bis zum 31.07. des kommenden Jahres. Die Anträge auf einen Betreuungsplatz sind immer bis zum 31.01. eines jeden Jahres für das kommende Kita-Jahr einzureichen (also Anmeldung bis 31.01.2027 für den Kita-Start 01.08.2027). Vorzeitige Anträge werden nicht vorrangig berücksichtigt. Sofern es im Verlauf des Jahres freie Plätze gibt, haben Sie auch unterjährig die Möglichkeit zur Anmeldung. Setzen Sie sich hierfür mit uns in Verbindung
Muss ich einen neuen Antrag stellen, wenn mein Kind von der Krippe in den Kindergarten wechselt?
Ja, für den Wechsel von der Krippe in den Kindergarten ist ein neuer Antrag zu stellen.
Muss ich einen neuen Antrag stellen, wenn mein Kind vom Kindergarten in den Hort wechseln möchte?
Ja, für den Wechsel vom Kindergarten in den Hort ist ein neuer Antrag zu stellen.
Wie geht es nach meinem Antrag weiter?
Nach der Auswertung des Antragszeitraums für das bevorstehende Kita-Jahr wird in der Regel am 15.04. eines jeden Jahres ein Platzangebot der Stadt Gifhorn an die sorgeberechtigten Personen unterbreitet. Innerhalb von zwei Wochen ist das Platzangebot von den sorgeberechtigten Personen anzunehmen. Ist kein Angebot möglich, erhalten die Sorgeberechtigten regelmäßig Informationen.
Wer vergibt die Plätze?
Über die letztendliche Platzvergabe entscheidet die jeweilige Einrichtungsleitung anhand der geltenden Aufnahmerichtlinien. Diese finden Sie in der Satzung über die Aufnahme und Betreuung in Kindertagesstätten.
Mein Kind wird vom Schulbesuch zurückgestellt. Kann es dieselbe Kindertagesstätte weiter besuchen? Muss ich einen neuen Antrag stellen?
Ihr Kind kann weiterhin die Kita besuchen. Sie müssen keinen neuen Antrag stellen.
Mein Kind ist ein Flexi-Kind (hat also zwischen dem 02.07 und dem 01.10. Geburtstag). Es soll aber noch ein Jahr länger in die Kita gehen. Was muss ich beachten?
Für den Verbleib in der Kita über ein online-Antrag notwendig. Außerdem muss die flexibele Einschulung auch in der entsprechenden Grundschule schriftlich beantragt werden.
Mein Kind wird bereits in einer Kita betreut. Ich möchte allerdings die Kita wechseln, was muss ich tun?
Für den Wechsel einer Kita muss ein neuer Online-Antrag eingereicht werden.
Ich arbeite in Gifhorn - wohne aber nicht in der Stadt Gifhorn. Kann ich einen Antrag stellen?
Gemäß der Satzung über die Aufnahme von Kindern sind Kitaplätze mit Kindern, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Gifhorn haben, zu belegen. Über Ausnahmen bei der Aufnahme gemeindefremder Kinder entscheidet die Stadt Gifhorn nach Abstimmung mit dem Träger der betroffenen Kindertagesstätte.
Ich möchte die Angaben in meinem Antrag nachträglich ändern. Was muss ich machen?
Änderungen können Sie per E-Mail an kita@stadt-gifhorn.de mitteilen.
Ich bin alleinerziehend und/oder habe das alleinige Sorgerecht für mein Kind. Muss ich beim Antrag etwas beachten?
Sofern Sie alleinerziehend sind und/oder das alleinige Sorgerecht besitzen, reichen Sie bitte hierfür innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung einen Nachweis ein.