Ehrenbezeichnungen und Ehrungen, die von der Stadt Gifhorn verliehen wurden
In Anerkennung besonderer Leistungen oder Tätigkeiten verleiht die Stadt Gifhorn unter bestimmten Voraussetzungen Ehrenbezeichnungen oder andere Ehrungen für verdiente Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt. Der Rat der Stadt Gifhorn hat zunächst im Jahr 1966 entsprechende Verleihungsgrundsätze beschlossen. Diese wurden im Jahr 1993 aktualisiert und gelten seit dem 01.01.1994 unverändert.
Es besteht nach diesen Verleihungsgrundsätzen die Möglichkeit der Verleihung des Ehrenringes der Stadt Gifhorn, der Ehrenplakette der Stadt Gifhorn sowie des Ehrentellers der jeweiligen Ortschaften. Darüber hinaus besteht nach den Bestimmungen des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes auch die Möglichkeit, bestimmte Ehrenbezeichnungen an besonders verdienstvolle Bürgerinnen und Bürger zu verleihen. Bisher sind als Ehrenbezeichnungen bei der Stadt Gifhorn verliehen worden das Ehrenbürgerrecht, die Ehrenbezeichnung „Altbürgermeister" sowie die Ehrenbezeichnung „Ehrenortsbürgermeister".
Die Ehrenplakette der Stadt Gifhorn erhalten Mitglieder des Rates der Stadt, die drei volle Wahlperioden dem Rat angehören oder angehört haben. Die drei Wahlperioden müssen nicht zwingend ununterbrochen bestanden haben.
Darüber hinaus erhalten andere Bürgerinnen und Bürger der Stadt die Ehrenplakette für besondere Leistungen, die dem Wohle der Stadt dienen oder gedient haben. Diese Leistungen können erbracht werden im kulturellen, sportlichen, wissenschaftlichen, kommunalpolitischen oder wirtschaftlichen Bereich.
Die Verleihung der Ehrenplakette wird aufgrund eines Beschlusses des Rates der Stadt Gifhorn vorgenommen. Im Regelfall finden die Verleihungen der Ehrenplakette alle fünf Jahre statt.
Folgende Bürgerinnen und Bürger haben seit der ersten Verleihung der Ehrenplakette im Jahr 1966 die Ehrenplakette erhalten:
Nach § 29 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes hat jede Gemeinde die Möglichkeit, Personen, die sich um die Gemeinde besonders verdient gemacht haben, das Ehrenbürgerrecht zu verleihen. Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts erfolgt durch Beschluss des Rates der Stadt. Es handelt sich hierbei um die höchste Auszeichnung, die eine Gemeinde vergeben kann und setzt – wie im Gesetz gefordert – besondere Verdienste voraus.
Das Ehrenbürgerrecht wurde folgenden Personen in Gifhorn verliehen:
Es besteht neben der Verleihung des Ehrenbürgerrechts für den Rat der Stadt Gifhorn auch die Möglichkeit, weitere Ehrenbezeichnungen zu verleihen. Hiervon hat der Rat der Stadt mit der Verleihung der Ehrenbezeichnung „Altbürgermeister" Gebrauch gemacht.
Verliehen wurde die Ehrenbezeichnung an folgende Personen:
Neben der Ehrenbezeichnung „Altbürgermeister" hat der Rat auch von der Verleihung der Ehrenbezeichnung des „Ehrenortsbürgermeisters" Gebrauch gemacht. Diese Ehrenbezeichnung wird verliehen auf Antrag des jeweiligen Ortsrates der Ortschaften der Stadt Gifhorn Gamsen, Kästorf, Neubokel, Wilsche und Winkel. Den Beschluss zur Verleihung dieser Ehrenbezeichnung trifft der Rat der Stadt Gifhorn. Diese Auszeichnung können die Ortsbürgermeister für meistens sehr lange ehrenamtliche Tätigkeit in der Ortschaft erhalten.
Folgenden Personen ist für ihren Einsatz insbesondere in der jeweiligen Ortschaft die Ehrenbezeichnung „Ehrenortsbürgermeister" verliehen worden:
Der Ehrenring der Stadt Gifhorn wird vom Rat der Stadt Gifhorn durch Beschluss verliehen. Den Ehrenring erhalten Mitglieder des Rates, die 25 Jahre ununterbrochen dem Rat der Stadt angehören oder angehört haben. Dieser langjährige Einsatz im kommunalpolitischen Bereich wird in Gifhorn mit der besonderen Verleihung eines Ehrenringes gewürdigt.
Den Ehrenring haben folgende Mitglieder des Rates erhalten:
Thomas Meinecke
Fachbereich Kultur/Soziales
Stadt Gifhorn
Cardenap 2-4
38518 Gifhorn
Tel.: 05371 88 165
E-Mal: thomas.meinecke@stadt-gifhorn.de
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