Städtebauliche Satzungen
Hier finden Sie Informationen zu Städtebaulichen Satzungen wie z.B. der Baumschutzsatzung oder Örtlichen Bauvorschriften (ÖBV).

Am 01.12.2020 ist die Neufassung der Baumschutzsatzung im Gebiet der Stadt Gifhorn in Kraft getreten, gleichzeitig ist die Baumschutzsatzung vom 21.12.1993 außer Kraft getreten. Ziel dieser Satzung ist ein Baumschutz im Einklang mit den Bürgerinnen…

Durch Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) kann u. a. die Gestaltung von Gebäuden (z.B. Dachform, Material, Farbe), von Werbeanlagen und auch von Freibereichen (z.B. Einfriedigungen, Begrünung) geregelt werden. Auch Regelungen zu Stellplätzen sind möglich.…

Mit Innenbereichssatzungen kann die Gemeinde den Innenbereich vom Außenbereich abgrenzen. Im Innenbereich regelt sich eine Bebauung nach dem § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Im Außenbereich sind die Regelungen des § 35 BauGB anzuwenden.

Teile der Natur können zu deren Schutz aber auch zur Pflege des Orts- und Landschaftsbildes als geschützte Landschaftsbestandteile ausgewiesen werden. Der Schutzzweck wird in der jeweiligen Satzung angegeben. Für einige Bereiche im Stadtgebiet wurden…