E-Scooter

Mikromobilitätslösungen wie E-Scooter haben das Potenzial, auf kurzen Distanzen das Auto zu ersetzen und können den öffentlichen Nahverkehr auf der ersten und letzten Meile ergänzen. Voraussetzung dafür ist, dass bestimmte Regeln eingehalten werden.

Anbieter

Aktuell bieten zwei Unternehmen E-Scooter im Verleihsystem in Gifhorn an. Anregungen zum Verleihangebot sowie Beanstandungen bezüglich störend abgestellter E-Scooter können unter den nachstehenden Kontaktdaten direkt an den jeweiligen Anbieter gemeldet werden.

Wichtige Verhaltensregeln

Folgende Regeln gelten auch bei der Nutzung eines eigenen, privaten E-Scooters.

Die wichtigsten bundesweiten Regelungen zur Nutzung im Straßenverkehr

  • Mindestalter: 14 Jahre (führerscheinfrei); Die meisen Anbieter von Verleihsystemen setzen ein Mindestalter von 18 Jahren voraus.
  • Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h
  • Gefahren werden darf auf Radwegen und Radfahrstreifen. Sind diese nicht vorhanden, ist die Fahrbahn zu nutzen.
  • Gehwege und Fußgängerzonen dürfen nicht befahren werden - auch nicht, wenn sie für den Radverkehr freigegeben sind.
  • Mit E-Scootern darf nicht nebeneinander gefahren werden.
  • Die Mitnahme von Personen oder Gegenständen auf dem Trittbrett ist nicht erlaubt.
  • Das Tragen eines Helmes ist nicht Pflicht, wird aber empfohlen.
  • Es gilt das Gebot der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme

Abstellen und Mitnahme im ÖPNV - Was in Gifhorn gilt

E-Scooter sind so zu parken, dass Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden. Das gilt besonders für Ein- und Ausgänge sowie Rangierbereiche des öffentlichen Verkehrs; Gehbereiche, insbesondere mit Blick auf die Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrende (abgesenkte Bordsteine, Rollstuhlrampen) und auch Leitsysteme für Blinde und sehbehinderte Menschen.

Außerdem gelten in Gifhorn Verbotszonen für das Abstellen:

  • Fußgängerzone sowie Schillerplatz
  • Bereich um Schloss und Schlosssee
  • Grünanlagen, u.a. Katzenberg und Laubberg, sowie Friedhöfe
  • Natur- und Landschaftsschutzgebiete

Für das Mitnehmen von E-Scootern im ÖPNV gelten die allgemeinen und besonderen Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbund Region Braunschweig (VRB). Nach derzeitigem Stand können E-Scooter mitgenommen werden, wenn diese zusammengeklappt sind und keine anderen Fahrgäste oder den Fahrbetrieb behindern.

Freiwillige Selbstverpflichtungserklärung

Grundsätzlich ist der Betrieb eines Verleihsystems von E-Scootern durch Städte nicht genehmigungspflichtig. Es gelten bundesweit die Regelungen der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV).

Damit sich die zum Verleih bereitstehenden E-Scooter gut in das Verkehrssystem und den Stadtraum Gifhorns integrieren, hat die Stadt Gifhorn eine freiwillige Selbstverpflichtung zur grundsätzlichen Regelung von E-Scooter Verleihsystemen ausgearbeitet. Die Vereinbarung beinhaltet Rahmenbedingungen, wie beispielsweise Abstellverbotszonen, die Anzahl E-Scooter und Anforderungen an einen nachhaltigen Betrieb. Aufgrund der aktuellen gesetzlichen Lage, handelt es sich um eine freiwillige Vereinbarung. Diese ist vom jeweiligen Anbieter sowie der Stadt Gifhorn zu unterzeichnen.

Sie können die freiwillige Selbstverpflichtungserklärung hier herunterladen.

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