Wie sah es vor 100 Jahren in
Gifhorn aus? Möchten Sie mehr
über Gifhorn erfahren, schauen Sie in unser Literaturverzeichnis. Es ist bestimmt etwas
Passendes dabei! Oder besuchen
Sie einmal das Stadtarchiv, Cardenap 3, Telefon 932154.
fakten zu Gifhorn
1196/1197
Erstmalige
Erwähnung Gifhorns im Güterverzeichnis des Braunschweiger Stifts St. Cyriakus.
Entstehung als Brückenort im Schnittpunkt der Salz- und Kornstraße.
1275
Herzog
Johann von Lüneburg erkennt Gifhorn das Marktrecht zu.
1332
Gifhorn
wird urkundlich als "opidum", also befestigter Ort, erwähnt.
1364
Der Ort
wird urkundlich als ""wicbelde" bezeichnet, also als Ort mit Weichbildrecht, der
mit besonderen Rechten ausgestattet ist.
1519
Hildesheimer
Stiftsfehde, Gifhorn wird fast völlig in Schutt und Asche gelegt.
1539-1549
Herzog
Franz von Gifhorn residiert im Gifhorner Schloss.
1847
Gifhorn
erhält eine Städteverfassung.
01.10.1852
Gifhorn
bekommt das Stadtrecht und darf den Amtssitz ausüben.
1860/1863
Bau des Allerkanals zur Entlastung der Aller und zur Bodenverbesserung.
seit
1885
Ernennung zur
Kreisstadt im gleichnamigen Landkreis.
um
1889
Der
Gifhorner Bahnhof an der Strecke Braunschweig - Uelzen entsteht. Durch die
günstige Verkehrsanbindung kommt es zu einem stetigen Einwohnerzuwachs (1871:
2.816, 1905: 3.857, 1925: 4.452, 1939: 5.673).
1898
Die
Energieversorgung Gifhorn GmbH wird gegründet.
1950
Gifhorn
hat mittlerweile 10.283 Einwohnerinnen und Einwohner durch den Zustrom von
Vertriebenen. Im Jahre 1961 wächst diese Zahl auf 17.677, in 1968 auf 22.252 und
erreicht damit das Vierfache von 1939.
1951
Ansiedlung
der Firma Teves, Hersteller von KFZ-Bremsen.
1959
Gifhorn
wird Standort des Bundesgrenzschutzes.
1974
Eingemeindung
der Ortschaften Gamsen, Kästorf, Neubokel, Wilsche und Winkel.
08.05.1980
Das
Mühlenmuseum an der Lüneburger Straße wird eröffnet.
02.02.1981
Der Rat
der Stadt Gifhorn beschließt die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes für
die Innenstadt. Wesentliches Ziel der Sanierungsplanung ist die Erhaltung der
gewachsenen Stadtstruktur und die Sicherung des historischen Stadtgrundrisses.
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