Das macht der oder die Wahlvorsteher*in
- verpflichtet unter anderem die Wahlvorstandsmitglieder zur Verschwiegenheit und Unparteilichkeit
- eröffnet und beendet die Wahlhandlung
- hat die Aufsicht über Wahlkabine und -urne, insbesondere zur Wahrung des Wahlgeheimnisses
- berichtigt das Wählerverzeichnis (nur auf Hinweis des Wahlbüros)
- leitet die Tätigkeit des Wahlvorstandes bei der Wahlhandlung und Stimmenauszählung
- gibt die Entscheidungen des Wahlvorstandes sowie die Wahlergebnisse für den Wahlbezirk bekannt
- gibt die Wahlunterlagen am Abend ab
Das machen Schriftführerin bzw. Schriftführer
Auch die Schriftführer*innen haben am Wahltag spezielle Aufgaben:
• sie führen die Wählerverzeichnisse
• füllen die Wahlniederschrift aus und erfassen die Ergebnisse
• vermerken Besonderheiten bei der Wahl und Stimmenauszählung
• zahlen die Aufwandsentschädigung aus
• geben die Wahlunterlagen gemeinsam mit dem oder der Vorsitzenden ab
Das machen die Stellvertreter*innen
Für die beiden zuvor genannten Funktionen gibt es jeweils eine Stellvertretung, die während einer Abwesenheit die jeweiligen Aufgaben wahrnimmt. Sind beide anwesend, übernimmt die Stellvertretung Beisitzer-Aufgaben.
Das machen Beisitzer*innen
Während des Wahltages führen Beisitzer*innen des Wahlvorstandes folgende Aufgaben aus:
• sie kontrollieren die Wahlbenachrichtigungen, bzw. Personalausweise,
• sie geben die Stimmzettel aus,
• sie ordnen den Zutritt zum Wahlraum und zu den Wahlkabinen
• sie sortieren die Stimmzettel und zählen die Stimmen aus
Der Wahlvorstand als Ganzes
trifft als eigenständiges Wahlorgan durch Abstimmung gemeinsame Entscheidungen, z.B. wenn nicht eindeutig ist, ob eine Stimme gültig ist. Bei Stimmengleichheit gibt dabei die Stimme der bzw. des Vorsitzenden den Ausschlag. Der Dienst des Wahlvorstandes beginnt zwischen 7 Uhr und 7.30 Uhr, denn für die Wahl ist einiges vorzubereiten: So muss der Wahlvorstand
• Wahlunterlagen entgegengenehmen
• die Wahlkabinen aufstellen und die Ausschilderung anbringen
• die Wahlurnen kontrollieren und verschließen
• die Stimmzettel, Wählerverzeichnis etc. auslegen und
• die Pausen der Wahlvorstandsmitglieder*innen regeln
Und wann ist Feierabend?
Um 18:00 Uhr schließen die Wahllokale. Dann beginnt der Wahlvorstand mit der Auszählung der Stimmen. In der Regel sind alle Stimmzettel eine Stunde später bereits ausgezählt.