Grundsätze der Partnerschaftsarbeit mit den Partnerstädten

Grundsätze der Partnerschaftsarbeit mit den Partnerstädten

Auf der Grundlage des Beschlusses des Verwaltungsausschusses vom 5.5.1994 gelten für die Gifhorner Partnerstädte Xanthi, Korssun-Schewtschenkiwski, Dumfries, Hallsberg und Gardelegen folgende Grundsätze.

1.         Gültigkeit
1.

Die nachfolgenden Grundsätze lösen den Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 5. Mai 1994  „ Grundsätze der Partnerschaftsarbeit mit den Partnerstädten Xanthi und Korsun-Schewtschenkiwski“ ab, auf dessen Grundlage die Partnerschaftsarbeit bislang durchgeführt wurde. Diese neuen Grundsätze sind vom Rat der Stadt Gifhorn in seiner Sitzung am 16. Dezember 2013 beschlossen und in seiner Sitzung am 14.Dezember 2015 geändert bzw. präzisiert worden.

2.         Gifhorner Städtepartnerschaften

Die Stadt Gifhorn unterhält Städtepartnerschaften mit folgende fünf Städten:

  • Xanthi in Griechenland seit dem 30.11.1984
  • Korssun-Schewtschenkiwski in der Ukraine seit dem 20.12.1989
  • Dumfries in Schottland (GB) seit dem 08.09.1994
  • Gardelegen in Sachsen-Anhalt (D) seit dem 19.03.1991
  • Hallsberg in Schweden seit dem 18.10.1997

3.         Ziel der Städtepartnerschaften

Städtepartnerschaften haben zum Ziel, auf kommunaler Ebene einen Beitrag zu Frieden und Völkerverständigung zu leisten. Durch das unmittelbare Kennenlernen anderer Lebensweisen, durch das freundschaftliche Miteinander werden gegenseitige Toleranz gefördert und Vorurteile abgebaut. Unsere Städtepartnerschaften sind der konkrete Beitrag der Stadt Gifhorn und ihrer Partnerstädte zum vereinten Europa.

 4.         Tätigkeitsfelder der Gifhorner Städtepartnerschaften

Die Tätigkeitsfelder der Gifhorner Städtepartnerschaften sind

  • Kultur, Sport und Freizeit
    Austausch von Schülerinnen und Schülern, Jugendlichen, Seniorinnen und Senioren, Sportlerinnen und Sportlern, Vereinen und Verbänden,
    Kennenlernen anderer Städte, Lebensweisen, Traditionen, Feste
  • Bildung
    Verbesserung von Sprachkenntnissen, landes- und themenbezogene Projekte
  • Politik und Verwaltung
    fachlicher Austausch der Räte und Stadtverwaltungen
  • humanitäre Hilfe
    Verbesserung der Lebensgrundlagen der Menschen in den Partnerstädten bei besonderen Notlagen.

5.         Prinzipien der Städtepartnerschaftarbeit

Bei der Bürgermeisterkonferenz aller Gifhorner Partnerstädte im September 2011 wurden folgende Prinzipien für die städtepartnerschaftliche Zusammenarbeit beschlossen:

  • breiter bürgerschaftlicher Austausch in Vereinen, Verbänden, Organisationen und Schulen, Einbeziehung aller Bürger, aller Generationen
  • Prinzip der Gegenseitigkeit
  • Prinzip der Nachhaltigkeit
  • Städtepartnerschaften müssen zeitgemäß gelebt und gestaltet werden
  • Städtepartnerschaftsbegegnungen sollen interkulturelles Verständnis fördern
  • Städtepartnerschaftsarbeit muss leistbar und finanzierbar sein.

 Alle Partnerstädte legen den Schwerpunkt der Arbeit auf den Jugendaustausch.

Alle Partnerstädte sehen in der Vernetzung und im Übergang von bilateralen zu multilateralen Projekten eine Chance und einen Weg in die Zukunft.

6.         Organisation der Städtepartnerschaftsarbeit

Die Städtepartnerschaftsarbeit ist direkt beim Bürgermeister der Stadt Gifhorn angesiedelt.

Nach dem Aufgabengliederungsplan der Stadt Gifhorn ist der Fachbereich Kultur mit der Organisation der Städtepartnerschaftsarbeit beauftragt.

Zu den Aufgaben des Fachbereichs Kultur gehören:

  • Organisation der offiziellen Kontakte zu den Partnerstädten (siehe Punkt 7.1)
  • Beratung von Vereinen, Verbänden, Organisationen und Schulen bei deren partnerschaftlichen Aktivitäten – insbesondere hinsichtlich der Beantragung von Fördermitteln (siehe Punkt 7.2.)
  • Bearbeitung von Zuschussanträgen an die Stadt Gifhorn für Partnerschaftsbegegnungen (siehe Punkt 7.2)
  • Organisation von Partnerschaftsprojekten der Stadt Gifhorn (siehe Punkt 7.3)
  • Nutzung der Unterstützung, die sich aus der Mitgliedschaft im Institut für europäische Partnerschaften und internationale Zusammenarbeit (IPZ) ergibt.

 7.         Linien der Städtepartnerschaftsarbeit

 Die Städtepartnerschaftsarbeit läuft in folgenden vier Linien:

 7.1.      offizielle Kontakte zwischen den Bürgermeistern, Räten und Verwaltungen

Die Stadt Gifhorn steht ständig mit den Stadtverwaltungen der Partnerstädte im Kontakt, um über alle aktuellen Entwicklungen in den Partnerstädten informiert zu sein und um alle Partnerschaftsaktivitäten von Vereinen, Verbänden, Organisationen und Schulen koordinierend zu begleiten.

Jährlich werden die Partnerschaftsprogramme zwischen den Partnerstädten ausgetauscht und abgestimmt.

Mit den Bürgermeistern der Partnerstädte ist vereinbart, dass sich Delegationen von Rat und Verwaltung der Partnerstädte persönlich alle zwei Jahre begegnen – damit steht alle 4 Jahre eine Reise einer Gifhorner Delegation in jede Partnerstadt an.

Über die Zusammensetzung der offiziellen Gifhorner Delegationen gibt es eine Vereinbarung zwischen den Fraktionen. Der Verwaltungsausschuss beschließt jede Dienstreise. Die Finanzierung der Reisekosten in die Partnerstadt erfolgt in voller Höhe durch die Stadt Gifhorn. Die Aufenthaltskosten in der Partnerstadt trägt die gastgebende Stadt. Die Reisen werden vom Fachbereich Kultur organisiert.

Eine Mitarbeiterin/ ein Mitarbeiter der Verwaltung reist als verantwortliche Reiseleiterin/ verantwortlicher Reiseleiter mit.

Bei Reisen von offiziellen Delegationen aus Partnerstädten nach Gifhorn wird der Aufenthalt in Gifhorn vom Fachbereich Kultur organisiert und von der Stadt Gifhorn bezahlt (Unterbringung, Programm, Verpflegung, Versicherung, Beförderung).

7.2.      Partnerschaftsaktivitäten von Vereinen, Verbänden, Organisationen und Schulen

Die Stadt Gifhorn unterstützt Gifhorner Vereine, Verbände, Organisationen und Schulen bei ihren Partnerschaftsaktivitäten. Gefördert werden ausschließlich Vereine, Verbände, Organisationen und Schulen, die ihren Sitz in der Stadt Gifhorn haben und mit einer entsprechenden Einrichtung in einer der Gifhorner Partnerstädte eine Begegnung durchführen.

Für Begegnungen, die in den Partnerstädten Xanthi, Korssun- Schewtschenkiwski, Dumfries und Hallsberg stattfinden, gilt:
Auf der Grundlage dieser Grundsätze kann ein Zuschuss von bis zu 150 Euro pro Gifhorner Teilnehmerin/ Teilnehmer für eine Begegnung gewährt werden.

Der Zuschuss der Stadt Gifhorn darf höchstens zwei Drittel der von der Stadt Gifhorn anerkannten Gesamtkosten des Projektes betragen.

Ohne eine angemessene Eigenbeteiligung erfolgt kein Zuschuss.

Für Begegnungen, die in Gifhorn mit Gästen aus den Partnerstädten Xanthi, Korssun-Schewtschenkiwski, Dumfries und Hallsberg stattfinden, gilt:
Auf der Grundlage dieser Grundsätze kann ein Zuschuss von bis zu 100 Euro pro Teilnehmer aus den Partnerstädten für eine mehrtägige Begegnung gewährt werden.

Für alle Begegnungen gilt:
Partnerschaftsbegegnungen müssen von den Vereinen, Verbänden, Schulen und Organisationen selbständig vorbereitet und durchgeführt werden.

Eine finanzielle Förderung erfolgt nur auf schriftlichen Antrag, der einen Kosten- und Finanzierungsplan enthalten muss.

Eine rückwirkende Beantragung eines Zuschusses nach einer Partnerschaftsbegegnung ist nicht möglich.

Alle Veranstalter einer Partnerschaftsbegegnung sind verpflichtet, sich auch um Fördermittel der EU, des Bundes, des Landes, von Stiftungen zu bemühen.

Bei der Entscheidung, welche Antragsteller einen Zuschuss bekommen, werden Schüler- und Jugendgruppen bevorzugt berücksichtigt.

Der Zuschuss wird niemals vollständig vor Beginn einer Begegnung ausgezahlt.

Nach Abschluss einer Begegnung muss ein schriftlicher Bericht mit einer Teilnahmebestätigung der Gifhorner bzw. der ausländischen Beteiligten vorgelegt werden. Erst danach erfolgt die Auszahlung der letzten Rate des Zuschusses.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses. Mit der Bereitstellung von Mitteln im städtischen Haushalt ist die Stadt Gifhorn nicht zur Gewährung von Zuschüssen verpflichtet.

7.3.      Partnerschaftsprojekte der Stadt Gifhorn

Die Stadt Gifhorn initiiert im Rahmen ihrer personellen und finanziellen Möglichkeiten Partnerschaftsprojekte von besonderer Bedeutung und mit großer Öffentlichkeitswirkung. Diese aufwändigen Projekte, die auch über einen längeren Zeitraum gehen können, werden von der Stadt Gifhorn selbst organisiert und finanziert, wobei dafür Fördermittel der EU, des Bundes, des Landes oder von Stiftungen eingeworben werden müssen.

7.4.      Private Kontakte zwischen Bürgerinnen und Bürgern aus Gifhorn und den Partnerstädten

Durch die vielen Partnerschaftsbegegnungen haben sich zahlreiche persönliche Bekanntschaften und Freundschaften entwickelt, die die Gifhorner Bürgerinnen und Bürger pflegen. Die Stadt Gifhorn begrüßt diese privaten Kontakte. Sie werden aber von der Stadt Gifhorn weder finanziell noch organisatorisch unterstützt.

Gifhorn, 14.12.2015

Matthias Nerlich

Bürgermeister

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