Ehrenbezeichnungen und Ehrungen, die von der Stadt Gifhorn verliehen wurden

In Anerkennung besonderer Leistungen oder Tätigkeiten verleiht die Stadt Gifhorn unter bestimmten Voraussetzungen Ehrenbezeichnungen oder andere Ehrungen für verdiente Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt. Der Rat der Stadt Gifhorn hat zunächst im Jahr 1966 entsprechende Verleihungsgrundsätze beschlossen. Diese wurden im Jahr 1993 aktualisiert und gelten seit dem 01.01.1994 unverändert.

Es besteht nach diesen Verleihungsgrundsätzen die Möglichkeit der Verleihung des Ehrenringes der Stadt Gifhorn, der Ehrenplakette der Stadt Gifhorn sowie des Ehrentellers der jeweiligen Ortschaften.

Darüber hinaus besteht nach den Bestimmungen des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes auch die Möglichkeit, bestimmte Ehrenbezeichnungen an besonders verdienstvolle Bürgerinnen und Bürger zu verleihen. Bisher sind als Ehrenbezeichnungen bei der Stadt Gifhorn verliehen worden das Ehrenbürgerrecht, die Ehrenbezeichnung „Altbürgermeister" sowie die Ehrenbezeichnung „Ehrenortsbürgermeister".

  • Ehrenplakette

    Die Ehrenplakette der Stadt Gifhorn erhalten Mitglieder des Rates der Stadt, die drei volle Wahlperioden dem Rat angehören oder angehört haben. Die drei Wahlperioden müssen nicht zwingend ununterbrochen bestanden haben.

  • Auszug aus der Urkunde Ehrenbürgerrecht

    Nach § 29 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes hat jede Gemeinde die Möglichkeit, Personen, die sich um die Gemeinde besonders verdient gemacht haben, das Ehrenbürgerrecht zu verleihen. Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts erfolgt durch Beschluss des…

  • Auszug Urkunde Altbürgermeister

    Es besteht neben der Verleihung des Ehrenbürgerrechts für den Rat der Stadt Gifhorn auch die Möglichkeit, weitere Ehrenbezeichnungen zu verleihen. Hiervon hat der Rat der Stadt mit der Verleihung der Ehrenbezeichnung „Altbürgermeister" Gebrauch…

  • Auszug aus der Urkunde Ehrenortsbürgermeister

    Neben der Ehrenbezeichnung „Altbürgermeister" hat der Rat auch von der Verleihung der Ehrenbezeichnung des „Ehrenortsbürgermeisters" Gebrauch gemacht. Diese Ehrenbezeichnung wird verliehen auf Antrag des jeweiligen Ortsrates der Ortschaften der Stadt…

  • Ehrenring

    Der Ehrenring der Stadt Gifhorn wird vom Rat der Stadt Gifhorn durch Beschluss verliehen. Den Ehrenring erhalten Mitglieder des Rates, die 25 Jahre ununterbrochen dem Rat der Stadt angehören oder angehört haben. Dieser langjährige Einsatz im…


 
Die Stadt Gifhorn verwendet Cookies, um das Internetangebot bestmöglich an die Bedürfnisse der Besucher anpassen zu können. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in der Datenschutzerklärung.