Gesetzestexte zur Gleichstellungsarbeit in Kommunen.
Gleichstellungsbeauftragte werden aufgrund gesetzlicher Vorgaben eingesetzt.
Ihre Aufgaben und die Rahmenbedingungen ihrer Tätigkeit sind gesetzlich verankert.
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz vom 17.12.2010, maßgeblich für die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten ist der § 9 zur Verwirklichung der Gleichberechtigung.
Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz vom 01.01.2011