Bild Auszug DTK25 und Geltungsbereich

Innenbereichssatzungen

Mit Innenbereichssatzungen kann die Gemeinde den Innenbereich vom Außenbereich abgrenzen. Im Innenbereich regelt sich eine Bebauung nach dem § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Im Außenbereich sind die Regelungen des § 35 BauGB anzuwenden.

Für einige Bereiche des Stadtgebietes wurden entsprechende Satzungen erlassen. Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt keine Beratung im Fachbereich Bauordnung oder Stadtplanung.

  • Innenbereichssatzung Teilbereich Platendorfer Straße

    Ortschaft Gamsen

  • Innenbereichssatzung nördlich der Straße Westerfeldweg

    Ortschaft Gamsen

  • Innenbereichssatzung südlich der Straße Zum Luisenhof

    Ortschaft Gamsen

  • Innenbereichssatzung zwischen Wilscher Straße und der Straße Zur Silbereiche

    Ortschaft Kästorf

  • Innenbereichssatzung Bereich "Sandberge"

    Ortschaft Kästorf

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