Bild der Innenstadt mit Bäumen

Baumschutzsatzung

Am 31.08.2023 ist die Neufassung der Baumschutzsatzung im Gebiet der Stadt Gifhorn in Kraft getreten, gleichzeitig ist die Baumschutzsatzung vom 01.12.2020 außer Kraft getreten. Ziel dieser Satzung ist ein Baumschutz im Einklang mit den Bürgerinnen und Bürgern. Zu diesem Zweck lässt sie Ausnahmen in begründeten Fällen zu.

Nur in Ausnahmefällen sind Befreiungen von der Baumschutzsatzung  möglich. Für Informationen hierzu sowie das Antragsformular geben Sie bitte den Begriff "Baumschutzsatzung" in die Suchfunktion dieser Website ein. Im Suchergebnis finden Sie unter "Dienstleistungen" den Treffer "Baumfällgenehmigung Erteilung".

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