Durch
Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) kann u. a. die Gestaltung von Gebäuden (z.B.
Dachform, Material, Farbe), von Werbeanlagen und auch von Freibereichen (z.B.
Einfriedigungen, Begrünung) geregelt werden. Auch Regelungen zu Stellplätzen
sind möglich.
Diese
Vorschriften können zusammen mit einem Bebauungsplan oder als eigene Satzung
vom Rat der Stadt beschlossen werden. An
dieser Stelle finden Sie die eigenständigen Örtlichen Bauvorschriften. Über den
nachfolgenden Link gelangen Sie zur Übersichtskarte mit den Abgrenzungen der
ÖBV. In der Übersichtskarte sind auch die in Bebauungsplänen integrierten ÖBV
eingetragen. Diese ÖBV finden Sie bei den Auflistungen der rechtskräftigen
Bebauungspläne. Alle rechtsgültigen ÖBV sind im Fachbereich Stadtplanung
einzusehen. Die nachfolgende Auflistung der eigenständigen ÖBV erhebt keinen
Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt keine Beratung im Fachbereich
Bauordnung oder Stadtplanung.
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