Bild Ausszug DTK25 und Geltungsbereich

Örtliche Bauvorschriften

Durch Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) kann u. a. die Gestaltung von Gebäuden (z.B. Dachform, Material, Farbe), von Werbeanlagen und auch von Freibereichen (z.B. Einfriedigungen, Begrünung) geregelt werden. Auch Regelungen zu Stellplätzen sind möglich.

Diese Vorschriften können zusammen mit einem Bebauungsplan oder als eigene Satzung vom Rat der Stadt beschlossen werden.
An dieser Stelle finden Sie die eigenständigen Örtlichen Bauvorschriften. Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zur Übersichtskarte mit den Abgrenzungen der ÖBV. In der Übersichtskarte sind auch die in Bebauungsplänen integrierten ÖBV eingetragen. Diese ÖBV finden Sie bei den Auflistungen der rechtskräftigen Bebauungspläne. Alle rechtsgültigen ÖBV sind im Fachbereich Stadtplanung einzusehen. Die nachfolgende Auflistung der eigenständigen ÖBV erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt keine Beratung im Fachbereich Bauordnung oder Stadtplanung.

Örtliche Bauvorschrift "Hamburger Straße - Hauptstraße" - Downloads
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