Bitte bringen Sie zum Termin im Bürgerbüro folgende Unterlagen mit
Die Befreiung von der Ausweispflicht ist möglich,
- persönlich
- durch eine/n Betreuer/in
- wenn eine Person voraussichtlich dauerhaft in einem Pflegeheim bzw. in einer ähnlichen Einrichtung oder in häuslicher Pflege untergebracht ist
- sie handlungs- oder einwilligungsunfähig ist
- Betreuerbescheinigung, nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt
- Nachweis über die Handlungs- oder Einwilligungsunfähigkeit und bevollmächtigte Person mit öffentlich beglaubigter Vollmacht
- Vollmacht durch den zu Befreienden wegen dauerhafter Behinderung nicht allein in Öffentlichkeit bewegen kann
- Ausweisdokument des zu Befreienden
- Ausweisdokument des Bevollmächtigten
Die Befreiung von der Ausweispflicht kann postalisch beantragt werden.