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Leistungsbeschreibung
Einen Nebenwohnsitz, den Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.
Zuständig ist die Meldebehörde Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde.
Sie können uns die Aufgabe Ihres Nebenwohnsitzes auch schriftlich mitteilen. Nutzen Sie hierfür bitte die bereitgestellten Formulare.
Abmeldung Wohnsitz
(PDF-Formular zum Ausdrucken und per Hand auszufüllen oder mit dem Internetexplorer ausfüllbar)
Für alle übrigen Browser:
Antragsassistent - Wohnsitz Abmeldung