Bürgerservice

Leistungsbeschreibung

In Niedersachsen dürfen Verkaufsstellen von Montag 0.00 Uhr bis Samstag 24.00 Uhr. geöffnet sein.

An Sonn- und Feiertagen gilt ein grundsätzliches Öffnungs- und Verkaufsverbot. Im Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) sind Ausnahmen von diesem Verbot abschließend geregelt und zwar für:

  • Apotheken, Tankstellen, Verkaufsstellen auf Bahnhöfen für den Personenverkehr, auf Flughäfen und Fährhäfen,
  • Verkaufsstellen für den Verzehr von Waren zum sofortigen Verzehr zwecks Deckung örtlich auftretender Bedürfnisse
  • Verkaufsstellen in Kur- und Erholungsorten, in Ausflugsorten sowie in Wallfahrtsorten,
  • Verkaufsstellen, die nach ihrer Größe und ihrem Sortiment nach auf den Verkauf von Waren des täglichen Kleinbedarfs ausgerichtet sind,
  • Hofläden,
  • den vier Mal und in Ausflugsorten acht Mal im Jahr möglichen so genannten „verkaufsoffenen Sonntag“.
Für die Ausnahmen gelten unterschiedliche Zeit- und Warenkorbsbeschränkungen.
 
Die in Niedersachsen geltenden Vorschriften finden keine Anwendung
  • auf den Großhandel (Verkauf an Wiederverkäufer und gewerbliche Abnehmer),
  • auf den Zubehörverkauf, wenn er am Ort der Hauptleistung erbracht wird und die Hauptleistung nicht den Vorschriften des Gesetzes unterliegt,
  • auf den Warenverkauf auf Volksfesten sowie auf festgesetzten Messen, Märkten und Ausstellungen,
  • auf Gaststätten, Videotheken und Dienstleistungsbetriebe.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise für - Stadt Gifhorn

- Ausweisdokument

- Beschreibung der geplanten Veranstaltung & spezieller Grund für die Ladenöffnung an Sonn- oder Feiertagen 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise für - Stadt Gifhorn

Tarifnr. 51.2 zu § 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)

Die Gebühr beträgt mindestens 76 € und maximal 770 €. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Spezielle Hinweise für - Stadt Gifhorn

§ 5 NLöffVZG

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie unter dem Suchbegriff "Verkaufsoffene Sonntage".

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