Bürgerservice

/ Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe

Leistungsbeschreibung

Grundsätzlich wird für jeden Bürger/jede Bürgerin nur ein gültiger Reisepass ausgestellt.

Bei Nachweis eines berechtigten Interesses können jedoch weitere, gleichzeitig gültige Reisepässe ausgestellt werden.

Verfahrensablauf

Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Die antragstellende Person muss lediglich unterschreiben.

Voraussetzungen

  • Personen, die beruflich viel ins Ausland reisen und deren Pass häufig für längere Zeit zur Visaerteilung bei der Botschaft des Ziellandes abgegeben werden muss.
  • Reisende nach Israel, wenn im Reisepass bereits Sichtvermerke (Visa) arabischer Staaten vorhanden sind.
Spezielle Hinweise für - Stadt Gifhorn

Der Nachweis über die Notwendigkeit eines zweiten Reisepasses, z. B. Bescheinigung des Arbeitgebers über die häufigen Auslandsreisen oder Reisebestätigung für die Reise in bestimmte Länder ist erforderlich

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • bisheriger Reisepass
  • Nachweis über die Notwendigkeit eines zweiten Reisepasses, z. B. Bescheinigung des Arbeitgebers über die häufigen Auslandsreisen oder Reisebestätigung für die Reise in bestimmte Länder
Spezielle Hinweise für - Stadt Gifhorn

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Personaldokument (Personalausweis / Reisepass – falls vorhanden)
  • Geburtsurkunde bei ledigen antragstellenden Personen oder
  • Heiratsurkunde bei verheirateten antragstellenden Personen
  • Nachweis über die Notwendigkeit eines zweiten Reisepasses, z. B. Bescheinigung des Arbeitgebers über die häufigen Auslandsreisen oder Reisebestätigung für die Reise in bestimmte Länder
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild 
    • im Passformat (45 x 35 mm)
    • im Hochformat
    • Frontalaufnahme ohne Rand
    • ohne Kopfbedeckung und
    • ohne Bedeckung der Augen

Welche Fristen muss ich beachten?

Geltungsdauer: 6 Jahre

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

Online-Verfahren

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