⇑ / Ausweis und Pass / Personalausweis / Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige
Leistungsbeschreibung
Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren kann ein Personalausweis ausgestellt werden. Eine Aktivierung des elektronischen Identitätsnachweises ist erst ab dem 16. Lebensjahr möglich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Geburtsurkunde
- unterschriebene Einverständniserklärung(en) der/des Sorgeberechtigten
- deren/dessen Personaldokument(e) als Kopie
- bei nur einer/einem Sorgeberechtigten
- Nachweis des alleinigen Sorgerechts, z.B. in Form eines Sorgerechtsnachweises oder einer Negativerklärung des Jugendamts
Spezielle Hinweise für - Stadt Gifhorn
Bitte bringen Sie zusätzlich mit:
- altes Ausweisdokument (Personalausweis / Reisepass oder Kinderreisepass) sofern vorhanden
- die Personalausweise oder Pässe der Sorgeberechtigten bitte im Original
Die Einverständniserklärung steht Ihnen hier zum Download bereit:
Zustimmungserklärung als Antragsassistent
bei Verlust
- Vorlage einer Verlustanzeige