⇑ / Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
Leistungsbeschreibung
Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.
Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
- den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
- ein aktuelles Lichtbild
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.
Rechtsgrundlage
- § 46 Abs. 1 und 2 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
Anträge / Formulare
Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.
Was sollte ich noch wissen?
Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.
Online-Verfahren
Zugeordnete Abteilungen
Enthalten in folgenden Kategorien
- Ausweise (Ausweise und Dokumente)
- Ausweise und Dokumente (Lebenslagen für Bürgerinnen und Bürger)
- Behinderung (Gesundheit und Vorsorge)
- Fahrzeugbesitz (Mobilität und Fahrzeuge)
- Gesundheit und Vorsorge (Lebenslagen für Bürgerinnen und Bürger)
- Mobilität und Fahrzeuge (Lebenslagen für Bürgerinnen und Bürger)