⇑ / Straßenaufbruch
Leistungsbeschreibung
Jegliche baulichen Eingriffe in den öffentlichen Straßenbereich müssen durch die zuständige Verwaltung aus versicherungstechnischen Gründen genehmigt werden.
Bei dem vorliegenden Antrag sollte folgendes beachtet werden :
- Der Antrag sollte 2 Wochen vor Bauausführung gestellt werden, damit von der Verwaltung vor Ort die Machbarkeit der Maßnahme geprüft werden kann.
- Die endgültige Genehmigung kann nur an ein zugelassenes Tiefbauunternehmen erteilt werden.
- Die im Antrag anhängenden Bedingungen für die Erteilung einer Aufgrabegenehmigung, Az.: 65 / 66 18 01 vom 14.11.2003, sind Bestandteil des Antrages und der Genehmigung.
- Nach der Genehmigung erfolgt ein gesonderter Kostenbescheid.