Bürgerservice

/ Reisepass Ausstellung

Leistungsbeschreibung

Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.

Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.

Verfahrensablauf

Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • ggf. bisheriger Reisepass
  • Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt

  • letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde

Spezielle Hinweise für - Stadt Gifhorn

Zur Beantragung für Minderjährige wird eine Vollmacht der nicht anwesenden Erziehungsberechtigten benötigt und die Personaldokumente zum Unterschriftsabgleich. 

Vollmacht zur Antragstellung/Aushändigung eines Reisepasses für Minderjährige


Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 37,50 €
Vorkasse: Nein
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)

Gebühr: 59,50 €
Vorkasse: Ja
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)

Gebühr: 70,00 €
Vorkasse: Nein
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)

Gebühr: 92,00 €
Vorkasse: Nein
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)

Gebühr: 21,00 €
Vorkasse: Nein
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.

für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren

Geltungsdauer: 6 Jahre

für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren

Geltungsdauer: 10 Jahre

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

Online-Verfahren

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