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Leistungsbeschreibung
Die Ausstellung eines Personalausweises muss beantragt werden.
Der Personalausweis gilt je nach Alter des Antragstellers/der Antragstellerin zwischen 6 und 10 Jahren. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- der jetzige (Kinder-)Personalausweis, gültige (Kinder-)Reisepass
- Geburtsurkunde
Zur Beantragung eines Personalausweises bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- altes Ausweisdokument (Personalausweis / Reisepass) sofern vorhanden
- Geburtsurkunde bei ledigen antragstellenden Personen oder
- Heiratsurkunde bei verheirateten, geschiedenen, verwitweten antragstellenden Personen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
- im Passformat (45 x 35 mm)
- im Hochformat
- Frontalaufnahme ohne Rand
- ohne Kopfbedeckung und
- ohne Bedeckung der Augen
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Die Stellung eines förmlichen Antrags ist nur durch den Antragsteller (ab dem 16. Lebensjahr) bzw. den gesetzlichen Vertreter möglich. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig.
Vollmacht zur Abholung Personalausweis / Reisepass (PDF-Formular für den Ausdruck und manuelles Ausfüllen)
Vollmacht zur Abholung Personalausweis/Reisepass (Assistent - am PC ausfüllbarer Antrag)
Zustimmungserklärung Minderjährige (PDF-Formular - für den Ausdruck und manuelles Ausfüllen)
Zustimmungserklärung Minderjährige (Assistent - am PC ausfüllbarer Antrag)
- Broschüre Personalausweis Broschüre Personalausweis
Was sollte ich noch wissen?
In begründeten Ausnahmefällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich.
Besitzer eines alten Personalausweises können jederzeit einen neuen Personalausweis beantragen, auch wenn der bisherige Personalausweis noch gültig ist.
Fingerabdrücke werden nur aufgenommen, wenn der Antragsteller dies zur eigenen Sicherheit wünscht.
Der Personalausweis wird standardmäßig aktiviert ausgegeben. Ein nachträgliches Deaktivieren kann nur vom Inhaber über eine Hotline gesperrt werden. Die telefonische Sperrhotline ist an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr unter der aus dem deutschen Fest- oder Mobilfunknetz gebührenfreien Rufnummer 116 116 erreichbar. Aus dem Ausland wählen Sie bitte +49 116 116 oder +49 30 40 50 40 50 (gebührenpflichtig). Bitte beachten Sie, dass einige Länder eine andere Landesvorwahl für Deutschland nutzen. Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde. Die Online-Ausweisfunktion wird umgehend gesperrt. Solange die Online-Ausweisfunktion gesperrt ist, kann sie nicht verwendet werden.
Die zuständige Stelle sperrt den elektronischen Identitätsnachweis lediglich bei Verlust, Tod oder Ungültigkeit.