Bürgerservice

/ Frauenhäuser

Leistungsbeschreibung

Frauenhäuser gewähren jeder von psychischer, physischer und/oder von sexueller und häuslicher Gewalt bedrohten oder betroffenen Frauen und ihren Kindern sowie von Stalking (Verfolgung, Belästigung durch Verehrer) betroffenen Frauen Schutz, Beratung, Begleitung und Unterstützung. Sie informieren über das Hilfeangebot und zeigen Wege zur Beendigung der Gewaltprozesse auf und leisten zu jeder Zeit akute Krisenintervention. Dieses Angebot richtet sich auch an Angehörige, Bezugspersonen und professionelle Helfer/innen der Betroffenen.

In der Regel werden Frauenhäuser von Vereinen geführt. Sie werden durch öffentliche Zuwendungen finanziell unterstützt.

Aus Sicherheitsgründen werden die Adressen der Frauenhäuser nicht in öffentlichen Verzeichnissen publiziert. Männern ist der Zutritt grundsätzlich nicht gestattet.
Die Mitarbeiterinnen unterliegen der Schweigepflicht.

Spezielle Hinweise für - Stadt Gifhorn

Die Sozialarbeiterinnen und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen des Frauenzufluchtshauses bieten Beratung und Unterstützung für bedrohte und mißhandelte Frauen mit ihren Kindern, die ihre Lebenssituation ändern wollen, an.

Beratungstermine können Sie nach telefonischer Absprache vereinbaren während der Bürozeiten

Montag - Freitag jeweils 09.00 - 16.00 Uhr

unter der Telefonnummer 05371 16001.

Außerhalb der Bürozeiten sind die Mitarbeiterinnen durch eine Rufbereitschaft erreichbar. Aufnahmen sind auch nachts und an Sonn- und Feiertagen jederzeit möglich.

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Gifhorn

Betroffene Frauen und deren Kinder sollten sich in diesem Fall direkt an die Polizei wenden, die die Mitarbeiterinnen dann einschalten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Wichtige Dinge, die bei einer Flucht in ein Frauenhaus hilfreich sind: 

  • Ausweise, Pässe, Krankenversicherungskarten von sich selbst und den Kindern,
  • Geburts- und Heiratsurkunde,
  • Kontounterlagen, Scheckkarten, Geld,
  • Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Bescheide von Arbeits- oder Sozialamt, Rentenversicherung,
  • Sorgerechtsentscheide,
  • erforderliche Medikamente, ärztliche Atteste,
  • Kleidung, Hygieneartikel, Schulsachen und Spielzeug der Kinder, persönliche Briefe oder Aufzeichnungen

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt auch die Möglichkeit, sich außerhalb der Frauenhäuser beraten zu lassen. Die Erreichbarkeit der Beratungsstellen und Notrufe finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

Weitere Informationen können Sie auch auf den Internetseiten des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie erhalten.

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