Bürgerservice

Leistungsbeschreibung

Wahlen werden durch die zuständige Stelle organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.

Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Eine andere Person kann den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen. Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen Stelle.

Spezielle Hinweise für - Stadt Gifhorn
Weitere Informationen rund um das Thema Wahlen in der Stadt Gifhorn finden Sie unter dem Stichwort Wahlen.
Hier finden Sie nicht nur allgemeine Informationen zu den Wahlen, sondern auch detailierte Hinweise für Wahlhelfer, Erläuterungen zur Wahlberechtigung, zum organisatiorischen Ablauf einer Wahl, zur Briefwahl, zu den Wahllokalen und vieles mehr.
Ebenso sind hier die Ergebnisse der letzten Wahlen festgehalten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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