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Leistungsbeschreibung
Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.
Die Straßenreinigung ist eine kommunale Aufgabe. Art und Umfang der Straßenreinigung sind in der Straßenreinigungssatzung, sowie der Straßenreinigungsverordnung der Stadt Gifhorn geregelt.
Die Stadt Gifhorn führt die Straßenreinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze durch. Für die Straßenreinigung werden Gebühren nach der Straßenreinigungsgebührensatzung erhoben.
Die Straßenreinigung und die Veranlagung der Straßenreinigungsgebühren werden vom Abwasser- und Straßenreinigungsbetrieb der Stadt Gifhorn (ASG) wahrgenommen.
Weitere Informationen zum Eigenbetrieb und zur Straßenreinigung finden Sie auf der Homepage des ASG unter: www.asg-gifhorn.de
An wen muss ich mich wenden?
Sämtliche Anfragen bzgl. der Straßenreinigung oder zur Veranlagung der Straßenreinigungsgebühren richten Sie bitte an den Abwasser- und Straßenreinigungsbetrieb (ASG):
Name: Frau Simone Sauerbrei
Telefon: 05371 / 98-42 13
E-Mail: oder
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Die Straßenreinigungsgebühr richtet sich nach der Grundstücksfläche, welche durch eine von der Stadt gereinigte Straße erschlossen wird und die Reinigungsklassen, zu der die Straße nach dem Straßenverzeichnis gehört.
Die Höhe der jeweiligen Reinigungsgebühren können sie hier entnehmen: www.asg-gifhorn.de/gebuehrenuebersicht/
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Straßenreinigungssatzung
Straßenreinigungsverordnung
Straßenreinigungsgebührensatzung
Die Satzungen können Sie unter www.asg-gifhorn.de/satzungen/ einsehen.
Anträge / Formulare
Antragsassistent Einzugsermächtigung / SEPA-Lastschriftmandat