Bürgerservice

/ Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

Leistungsbeschreibung

Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, muss - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

Verfahrensablauf

Der Antragsteller/die Antragstellerin muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • aktueller Reisepass

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 37,50 €
Vorkasse: Nein
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)

Gebühr: 59,50 €
Vorkasse: Nein
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)

Gebühr: 70,00 €
Vorkasse: Nein
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)

Gebühr: 92,00 €
Vorkasse: Nein
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)

Welche Fristen muss ich beachten?

Antragsteller unter 24 Jahre

Geltungsdauer: 6 Jahre

Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre

Geltungsdauer: 10 Jahre

Bearbeitungsdauer

Frist: 4 Wochen

Rechtsgrundlage

Online-Verfahren

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