Bürgerservice

/ Reisepass Meldung

Leistungsbeschreibung

Jede/r Bürger/in ist verpflichtet, das Abhandenkommen des Reisepasses unverzüglich zu melden. Die zuständige Stelle ergibt sich aus dem Grund:

  • Meldung wegen Diebstahl
  • Meldung wegen Verlust
  • Meldung wegen Wiederauffinden
Spezielle Hinweise für - Stadt Gifhorn

Den Verlust sowie das Wiederauffinden Ihres Reisepasses melden Sie bitte bei der Meldebehörde Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde.

Ein Diebstahl ist ein Straftatbestand und muss bei einer Polizeidienststelle angezeigt werden. Die Bestätigung über Diebstahlanzeige bzw. die Tagebuchnummer zu der Anzeige bringen Sie bitte anschließend mit zu Ihrer Meldebehörde, um auch hier den Verlust Ihres Reisepasses anzuzeigen.

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