⇑ / Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Leistungsbeschreibung
Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes amtliches Antragsformular
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Zugeordnete Abteilungen
Enthalten in folgenden Kategorien
- Anlagen, Waren und Stoffe (Geschäftslagen für Unternehmen)
- Anlagenbetrieb und -prüfung (Anlagen, Waren und Stoffe)
- Bauen und Wohnen (Lebenslagen für Bürgerinnen und Bürger)
- Erlaubnisse und Genehmigungen (Unternehmensstart und Gewerbezulassung)
- Hausbau und Immobilienerwerb (Bauen und Wohnen)
- Lebenslagen für Bürgerinnen und Bürger
- Unternehmensstart und Gewerbezulassung (Geschäftslagen für Unternehmen)