Bürgerservice

/ Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes

Leistungsbeschreibung

Gewerbetreibende dürfen Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und die die Möglichkeit eines Gewinnes (Warengewinn, Geldgewinn) bieten, nur aufstellen, wenn ihnen die zuständige Stelle dafür die Erlaubnis erteilt.

Zusätzlich muss für jeden Aufstellort nachgewiesen werden, dass der gewählte Ort für diesen Zweck geeignet ist. Hierüber erstellt die zuständige Stelle eine Bestätigung. Diese Bestätigung ist neben der generellen Aufstellerlaubnis Voraussetzung für die Aufstellung am einzelnen Aufstellort.

Spezielle Hinweise für - Stadt Gifhorn

Geeignete Aufstellorte sind zum Beispiel Spielhallen oder bestimmte Gaststätten. Ungeeignet sind zum Beispiel Orte, an denen sich normalerweise viele Kinder und Jugendliche aufhalten. 

Mit der Bestätigung muss anschließend durch den Automatenaufsteller die Registrierung im bundesweiten Spielersperrsystem OASIS beantragt werden, bevor die Automaten in Betrieb genommen werden dürfen. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ggf. Personalausweis oder Reisepass
  • Gewerbeanzeige
  • Aufstellererlaubnis
  • Bauartzulassung

Die zuständige Stelle kann im Einzelfall die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen.

Spezielle Hinweise für - Stadt Gifhorn

Lageplan mit gekennzeichnetem Aufstellort der Geld- oder Warenspielgeräte

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 40.1.9.2  -  je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch höchstens 76,00 EUR an.

Spezielle Hinweise für - Stadt Gifhorn

FALSCHER Gebührenrahmen, richtig: nach Zeitaufwand

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Online-Verfahren

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