⇑ / Umzug / Abmeldungen / Ummeldungen / Anmeldungen / Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis, Aufenthaltstitel und/oder Pass mit.
Wenn zukünftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. die Haupwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt, muss eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes gem. §§ 17 und 22 Bundesmeldegesetz (BMG) vorgelegt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Anmeldung
Wohnungsgeberbestätigung
Einverständniserklärung zum Umzug eines minderjährigen Kindes.pdf
(PDF-Formular zum Ausdrucken und per Hand auszufüllen oder mit dem Internetexplorer ausfüllbar)
für alle übrigen Browser: