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Leistungsbeschreibung
Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:
- Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
- Zahl der zuzulassenden Teilnehmer
Welche Gebühren fallen an?
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.
Rechtsgrundlage
Sondernutzungssatzung
- Gaststättengesetz (GastG)
- Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG)
- Section 64 - 66 Trade Code (GewO)
- Niedersächsisches Brandschutzgesetz (NBrandSchG)
- Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Stadt Gifhorn
Anmeldung einer Versammlung - Formular (PDF-Formular - für den Ausdruck und manuelles Ausfüllen)
Anmeldung einer Versammlung - Assistent (am PC ausfüllbarer Antrag)
Was sollte ich noch wissen?
Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.
Zugeordnete Abteilungen
Verwaltungen im Landkreis Gifhorn
Verwaltungen / Rathäuser