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Leistungsbeschreibung
Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:
- Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
- Zahl der zuzulassenden Teilnehmer
Welche Gebühren fallen an?
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.
Rechtsgrundlage
Sondernutzungssatzung
- Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
- Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG)
- Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Gaststättengesetz (GastG)
- §§ 64 - 66 Gewerbeordnung (GewO)
- Niedersächsisches Brandschutzgesetz (NBrandSchG)
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Stadt Gifhorn
Anzeige einer Versammlung - Assistent (am PC ausfüllbarer Antrag)
Was sollte ich noch wissen?
Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.
Online-Verfahren
Zugeordnete Abteilungen
Enthalten in folgenden Kategorien
- Erlaubnisse und Genehmigungen (Unternehmensstart und Gewerbezulassung)
- Hobby und Freizeit (Lebenslagen für Bürgerinnen und Bürger)
- Messen, Straßenfeste und Sonderveranstaltungen (Veranstaltungen)
- Unternehmensstart und Gewerbezulassung (Geschäftslagen für Unternehmen)
- Veranstaltungen (Geschäftslagen für Unternehmen)
- Veranstaltungen und Feste (Hobby und Freizeit)