⇑ / Tätigkeit als Markthändlerin/Markthändler oder Schaustellerin/Schausteller Aufnahme
Leistungsbeschreibung
Die Aufnahme der Tätigkeit als Markthändlerin/Markthändler oder Schaustellerin/Schausteller bedarf der Zustimmung durch die zuständige Stelle und unterliegt der kommunalen Marktsatzung.
An wen muss ich mich wenden?
Markthändler wenden sich an Frau Pawlak.
Schausteller wenden sich an Herrn Müller.
Schausteller wenden sich an Herrn Müller.
Voraussetzungen
- Standplatzgenehmigung
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung
Zuständige Mitarbeiter
Zugeordnete Abteilungen
Verwaltungen im Landkreis Gifhorn
Verwaltungen / Rathäuser