⇑ / Gewerbe Abmeldung
Leistungsbeschreibung
Die Aufgabe eines Gewerbebetriebes liegt bei einer vollständigen Aufgabe einer Haupt- oder Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle vor. Die Aufgabe eines stehenden Gewerbebetriebes muss ebenfalls bei der zuständigen Stelle angezeigt werden.
Bei Verlegung der Betriebsstätte in einen anderen Ort außerhalb des Bereichs der zuständigen Stelle ist für die bisherige Betriebsstätte eine Gewerbeabmeldung erforderlich.
Verfahrensablauf
Über die Gewerbeabmeldung werden unter anderem Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Amtsgericht, Berufsgenossenschaften und das Gewerbeaufsichtsamt informiert.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- im Vertretungsfall:
- Vertretungsvollmacht
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.2.1 an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Gewerbeabmeldung ist gleichzeitig mit der Aufgabe des Gewerbebetriebes vorzunehmen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden.
Beiblatt zur Gewerbean-, -um- oder -abmeldung (PDF-Formular - für den Ausdruck und manuelles Ausfüllen)
Beiblatt zur Gewerbean-, -um- oder -abmeldung (Assistent - am PC ausfüllbarer Antrag)
Gewerbeabmeldung (PDF-Formular - für den Ausdruck und manuelles Ausfüllen)
Antragassistent - Gewerbemeldung (Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung (Assistent - am PC ausfüllbarer Antrag)
Was sollte ich noch wissen?
Anzeigepflichtig sind auch diejenigen Dienstleisterinnen/Dienstleister, die im Geltungsbereich der Gewerbeordnung (GewO) die Voraussetzung des Artikel 4 Nr. 5 Richtlinie (EG) Nr. 2006/123 über Dienstleistungen im Binnenmarkt erfüllen und daher nicht unter § 4 Abs. 1 Satz 2 GewO fallen, auch wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat der EU eine Niederlassung unterhalten. Ausnahmsweise kann auch die unbefristete Tätigkeit außerhalb einer Niederlassung oder ohne eine solche zu haben anzeigepflichtig sein, wenn sie auf Initiative der Auftraggeberin/des Auftraggebers hin ausgelöst wird.
Zugeordnete Abteilungen
Enthalten in folgenden Kategorien
- Genehmigungen / Bescheinigungen (Gewerbe und Wirtschaft)
- Geschäftslagen
- Gewerbe / Gastronomie / Veranstaltungen (Gewerbe und Wirtschaft)
- Gewerbe und Wirtschaft
- Gewerberecht (Gewerbe und Wirtschaft)
- Sie haben Ihren Firmensitz im EU-Ausland und möchten in Deutschland grenzüberschreitend tätig werden. (Geschäftslagen)
- Unternehmen gründen (Geschäftslagen)
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