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Leistungsbeschreibung
Als Gewerbetreibender wird für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung benötigt.
Die Bewerbung für einen Tagesstandplatz kann in mündlicher oder schriftlicher Form eingereicht werden. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.
Für die Bewerbung um einen gewerblichen Standplatz beim Schützenfest oder Altstadtfest der Stadt Gifhorn senden Sie bitte eine formlose schriftliche Bewerbung an Frau Hauk. Diese muss nachfolgend genannte Angaben enthalten:
- genaue Anschrift (Firmenbezeichnung) des Antragstellers einschließlich Telefonnummern, ggf. eMail-Adress
- Angabe der gewünschten Standplatzgröße (einschließlich Deichsel, Klappen für Auslagen etc.)
- Leistungsbeschreibung des Bewerbers, z. B. Kettenkarussell für Kinder, Cocktailverkauf, Verkauf von Holzspielsachen etc.
- Foto des Verkaufswagens, Verkaufsstandes, Fahrgeschäftes o. ä.
Für die Bewerbung um einen gewerblichen Standplatz auf den Wochenmärkten der Stadt Gifhorn senden Sie bitte eine formlose schriftliche Bewerbung an Frau Barz. Diese muss nachfolgend genannte Angaben enthalten:
- Angabe des gewünschten Markttages (mittwochs oder/und samstags)
- genaue Anschrift (Firmenbezeichnung) des Antragstellers einschließlich Telefonnummern, ggf. eMail-Adresse
- Angabe der gewünschten Standplatzgröße (einschließlich Deichsel, Klappen für Auslagen etc.)
- Beschreibung des Warensortiments
- Foto des Verkaufswagens/Verkaufsstandes
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Reisegewerbekarte, sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist
- Angestellten-Reisegewerbekarte oder nach neuem Recht eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden
- ggf. eine Sondernutzungserlaubnis, wenn der öffentliche Straßenraum genutzt wird
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühren ist in der Regel von der Größe des Standplatzes abhängig.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Marktsatzung der Gemeinde
Zugeordnete Abteilungen
Enthalten in folgenden Kategorien
- Gewerbe / Gastronomie / Veranstaltungen (Gewerbe und Wirtschaft)
- Gewerbe und Wirtschaft
- Hobby und Freizeit (Bürger)
- Messen, Straßenfeste und Sonderveranstaltungen (Veranstaltungen)
- Sonderöffnungszeiten und -genehmigungen (Veranstaltungen)
- Veranstaltungen (Unternehmen)
- Veranstaltungen und Feste (Hobby und Freizeit)