⇑ / Wohnungsbau Förderung für selbstgenutztes Wohneigentum
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie sich entschlossen haben, ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung zu bauen, auszubauen oder zu erwerben und zu modernisieren, können Sie verschiedene staatliche Fördermöglichkeiten im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung in Anspruch nehmen.
Nach dem Wohnraumförderprogramm des Landes Niedersachsen können über die Stadt Gifhorn zinslose Darlehen zur Schaffung und Modernisierung von Wohneigentum beantragt werden.
Haushalte mit Kind/Kindern und Menschen mit Behinderung erfahren hier mehr.
Gefördert werden können Haushalte, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreiten. In der Einkommensgrenzen-Übersicht ist das maximal zulässige Jahresbruttoeinkommen des Haushaltes angegeben.
Die Feststellung, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für eine Antragstellung vorliegen, kann nur die örtlich zuständige Wohnraumförderstelle treffen. Daher wird die Vereinbarung eines Beratungstermins empfohlen. Folgende Formulare sind vorab auszufüllen und einzureichen:
Voraussetzungen
- Das Einkommen darf eine bestimmte Grenze nicht übersteigen.
- Das Minimum an Eigenleistung beträgt 15 % der Gesamtkosten.
- Bei der energetischen Modernisierung Wohneigentum, das bis zum 01.01.1995 fertig gestellt worden ist.
Wer kann eine Förderung erhalten?
- Familien mit zwei oder mehr Kindern, in Fördergebieten mit mindestens einem Kind
- Menschen mit Behinderungen
- Familien mit drei und mehr Kindern oder für die altersgerechte Wohnraumerweiterung in Haushalte mit drei und mehr Personen (Ausbau/Umbau oder Erweiterung)
- bei der energetischen und/oder altersgerechten Modernisierung jeder Haushalt
Was kann gefördert werden?
- Neubau
- Erwerb
- energetische und/ oder altersgerechte Modernisierung
- behinderten- oder altengerechter Ausbau/Erweiterung
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Mit den Bauarbeiten darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet für Privatpersonen zur Finanzierung selbst genutzten Wohneigentums zinsgünstige Darlehen an. Diese werden unabhängig vom Alter und Familienstand gewährt und können als weitere Fördermöglichkeit zur Hausbank- bzw. Bausparfinanzierung zusammen mit den Wohnraumfördermitteln in Anspruch genommen werden.