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Leistungsbeschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bei persönlicher Vorsprache im Standesamt weisen Sie sich durch einen gültigen Lichtbildausweis aus.
Welche Gebühren fallen an?
Über die Geburt werden einmalig gebührenfreie Bescheinigungen für die Beantragung von Mutterschaftshilfe, Kindergeld und Elterngeld ausgestellt.
Die Ausstellung weiterer mit der Geburtsanzeige angeforderter Unterlagen ist gebührenpflichtig.
Gebühr: 10 Euro
Geburtsurkunde
Gebühr: 5 Euro
Jede weitere in einem Arbeitsgang ausgestellte Geburtsurkunde
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 57 i. V. m. § 56 Abs. 1 und § 77 Abs. 3 Personenstandsgesetz (PStG)
- §§ 28, 29 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)
Anträge / Formulare
Urkundenanforderung: Personenstand - Geburt / Ehe / Lebenspartnerschaft / Sterbefall (PDF-Formular - für den Ausdruck und manuelles Ausfüllen)
Antragassistent - Urkundenbestellung (am PC ausfüllbarer und online einreichbarer Antrag)