⇑ / Gewerbesteuer Festsetzung
Leistungsbeschreibung
Der Gewerbesteuermessbescheid des Finanzamts ist der Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuervorauszahlungen durch die zuständige Stelle. Die Gewerbesteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Hebesatz, der von der hebeberechtigten zuständigen Stelle festgelegt wird.
An wen muss ich mich wenden?
Name: Frau Andrea Kludt
Telefon: 05371 88-185
E-Mail:
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Die zur Erstellung der Gewerbesteuererklärung notwendigen Papierformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder auf den Internetseiten der Oberfinanzdirektion Niedersachsen.
Antragsassistent Einzugsermächtigung / SEPA-Lastschriftmandat
Was sollte ich noch wissen?
Die Gewerbesteuer setzt sich zusammen aus dem Gewerbesteuermessbetrag, der durch Ihr zuständiges Finanzamt ermittelt wurde, und aus dem Gewerbesteuerhebesatz der Stadt Gifhom lt. zzt. gültiger Satzung. Der Hebesatz beträgt seit 01. Januar 2010 425%.
Bei der Gewerbesteuer hat der Steuerschuldner jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November Vorauszahlungen zu entrichten. Jede Vorauszahlung beträgt grundsätzlich ein Viertel der Steuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat.
Fragen oder Einsprüche bzgl. des festgesetzten Gewerbesteuermessbetrages richten Sie bitte an das für Sie zuständige Finanzamt.
Möchten Sie eine vom ZahIungsziel abweichende Vereinbarung treffen oder haben Sie beim Finanzamt einen Antrag auf Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlungen gestellt bzw. Einspruch gegen den festgesetzten Gewerbesteuermessbetrag eingelegt, können Sie schriftlich eine Stundung bzw. Ratenzahlung bei uns beantragen.
Das entsprechende Antragsformular für eine Stundung bzw. Ratenzahlung senden wir Ihnen gern zu.
Nutzen Sie die Vorteile, die Ihnen der Lastschrifteinzug per Einzugsermächtigung zur bargeldlosen Begleichung Ihrer Zahlungsverpfllichtungen bietet.