⇑ / Gaststättenbetrieb Anzeige Wechsel der Person bei juristischen Personen
Leistungsbeschreibung
Wer als juristische Person ein Gaststättengewerbe betreibt und eine andere Person zur Vertretung beruft, muss dies unverzüglich der zuständigen Stelle anzeigen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder ein vergleichbares Personaldokument
- ggf. Vertretungsvollmacht
- Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregister
- bei Alkoholausschank:
- Nachweis über den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses nach § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) sowie
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO)
- § 30 Abs. 5 Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (BZRG)
- § 30 Abs.5 Bundeszentralregister (ZRG)
- § 150 Absatz 1 der Gewerbeordnung (GewO)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Tarifnummer 40.6.1 der Anlage zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) an. Informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Spezielle Hinweise für - Stadt Gifhorn
Tarifnr. falsch, richtige Tarifnr: 40.5.1 AllGO
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige müssen Sie unverzüglich – ohne schuldhaftes Zögern – erstatten.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- Anzeige eines Gaststättengewerbes
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ggf.
Online-Verfahren
Zugeordnete Abteilungen
Enthalten in folgenden Kategorien
- Anmeldepflichten (Unternehmensstart und Gewerbezulassung)
- Betriebsübernahme (Geschäftsauflösung und Unternehmensübergang)
- Führen (Geschäftslagen)
- Geschäftsauflösung und Unternehmensübergang (Geschäftslagen für Unternehmen)
- Geschäftslagen
- Gründen (Geschäftslagen)
- Sie haben Ihren Firmensitz im EU-Ausland und möchten in Deutschland grenzüberschreitend tätig werden. (Geschäftslagen)
- Unternehmensstart und Gewerbezulassung (Geschäftslagen für Unternehmen)