⇑ / Abgeschlossenheitsbescheinigung Ausstellung
Leistungsbeschreibung
- Erteilung einer Bescheinigung darüber, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist.
- Erforderliche Voraussetzung für das Grundbuchamt der Liegenschaft, um das Teileigentum zu begründen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Lageplan (Liegenschaftskarte, inklusive aller Anlagen und Gebäude)
- Grundbuchauszug (möglichst aktuell)
- Aufteilungsplan (aus ihm muss die Abgeschlossenheit ersichtlich werden)
- Grundriss- und Ansichtsplan (dient ebenfalls der Erkennbarkeit der Abgeschlossenheit)
Spezielle Hinweise für - Stadt Gifhorn
Mit dem Antragsformular ist zusätzlich noch ein Lageplan (mind. 2-fache Ausfertigung) einzureichen.
Welche Gebühren fallen an?
Nach Landesrecht kann für die Ausstellung der Abgeschlossenheitsbescheinigung eine Gebühr erhoben werden.
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Stadt Gifhorn
Antrag Abgeschlossenheitsbescheinigung (PDF-Formular - für den Ausdruck und manuelles Ausfüllen)
Antrag Abgeschlossenheitsbescheinigung (Assistent - am PC ausfüllbarer Antrag - zum Versenden)