⇑ / Umwelt und Klima / Wasser, Gewässer und Boden / Winterdienst
Leistungsbeschreibung
Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.
Die Grundlage für den Winterdienst ist die Straßenreinigungsverordnung der Stadt Gifhorn. Danach ist der ASG für den Winterdienst auf Gifhorns Straßen verantwortlich, soweit dieser nicht gem. Satzung auf die Anlieger übertragen wurde. In den Ortsteilen Gamsen, Kästorf, Neubokel, Wilsche und Winkel erfolgte die Übertragung auf die Anlieger. Es bestehen allerdings Ausnahmen in Gamsen, Kästorf für die Straßen Bruno-Kuhn-Straße, Campus, Hamburger Straße und Hauptstraße.
Bezüglich der Straßen besteht eine Räum- und Streupflicht zur Sicherung der Fahrzeuge am Tage an verkehrswichtigen und gefährlichen Straßenstellen. Maßstab sind hier Kraftfahrzeuge mit den winterlichen Verhältnissen angepasster Bereifung.
Der ASG teilt die Straßen, für die er Winterdienst leistet, in 3 Prioritäten ein. Die Einteilung erfolgt nach den Gesichtspunkten der Verkehrssicherung und wird mit dem Fachbereich 32 – Ordnung – der Stadt Gifhorn, der Polizeiinspektion Gifhorn sowie der Verkehrsgesellschaft Landkreis Gifhorn (VLG) abgestimmt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Die Stadt Gifhorn führt die Straßenreinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze durch. Für die Straßenreinigung werden Gebühren nach der Straßenreinigungsgebührensatzung erhoben.
Der Maßstab für die Straßenreinigungsgebühr ist die Grundstücksfläche, welche durch eine von der Stadt gereinigte Straße erschlossen wird und die Reinigungsklasse, zu der die Straße nach dem Straßenverzeichnis gehört.
Es gibt folgende Reinigungsklassen:
- Reinigungsdienst RD 1 sind Straßen mit Ausnahme der Fußgängerbereiche. Die Reinigung erfolgt einmal wöchentlich.
- Reinigungs- und Winterdienst FG 1 sind Fußgängerbereiche (Fußgängerzone). Die Reinigung erfolgt sechsmal wöchentlich inklusive Winterdienst.
- Winterdienst WH 1: Winterdienst auf Straßen der Prioritäten 1 und 2 (Hauptstraßen= verkehrswichtige oder gefährliche Straßen)
- Winterdienst WN 1: Winterdienst auf Straßen der Priorität 3 (Nebenstraßen)
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
Straßenreinigungssatzung
Straßenreinigungsverordnung
Straßenreinigungsgebührensatzung
Die Satzungen können Sie unter www.asg-gifhorn.de/satzungen/ einsehen.