⇑ / Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen
Leistungsbeschreibung
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, wie z. B.
- Aufgrabungen im Straßenraum
- Straßenbau
- Arbeiten im Seitenraum
- Aufstellung eines Gerüstes
müssen gesichert werden.
Vor Beginn der Arbeiten muss der Bauunternehmer (unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes) von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.
Verfahrensablauf
Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der besonderen örtlichen Gegebenheit zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Bei der Verkehrsbehörde ist dann ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherheitsmaßnahmen zu stellen.
Die Verkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei und Straßenbaubehörde) an. Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden dann von der Verkehrsbehörde gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.
Voraussetzungen
Welche verkehrsrechtlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Bauunternehmer und der Verkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) zur Verfügung sowie Regelpläne für alle möglichen Sicherungsmaßnahmen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- schriftlicher Antrag,
- Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan der RSA oder individuell; RSA ist die Abkürzung für "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen")
- eventuell Umleitungsplan
Welche Gebühren fallen an?
geringfügige Sperrung: 40,00 €
halbseitige Sperrung: 65,00 €
Vollsperrung: 90,00 €
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag ist mindestens zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen.
Antragsfrist: 2 Wochen
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 StVO (PDF-Formular - für den Ausdruck und manuelles Ausfüllen)
Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 StVO (Assistent - am PC ausfüllbarer Antrag)
Was sollte ich noch wissen?
Baustelleninformationen für Niedersachsen können im Internet auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und der Verkehrsmanagementzentrale abgefragt werden.
Auskunft erteilen auch die Verkehrsbehörden der Kommunen sowie die Straßen- und Autobahnmeistereien der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.
Anweisung zum Schutz unterirdischer Leitungen der Wasserwerk Gifhorn GmbH & Co. KG
- Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
- Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
- Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen und Region Hannover
Bemerkungen
Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion