/ Befahrerlaubnis Fußgängerzone

Leistungsbeschreibung

Wer als Anwohner, Geschäftsinhaber oder Arbeitnehmer ein berechtigtes Interesse hat, durch die Fußgängerzone zu fahren, benötigt hierzu eine Erlaubnis. Ein berechtigtes Interesse hat die Person, die auf den zu ihrer Wohnung oder ihrem Geschäft bzw. als Angestellte auf den zum Geschäftsbetrieb gehörigen Parkplatz in der Fußgängerzone gelangen will. Eine Erlaubnis wird nur erteilt, wenn der Parkplatz ausschließlich über die Fußgängerzone erreicht werden kann.

Anträge / Formulare

Zugeordnete Abteilungen

Die Stadt Gifhorn verwendet Cookies, um das Internetangebot bestmöglich an die Bedürfnisse der Besucher anpassen zu können. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in der Datenschutzerklärung.